Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte kontaktieren
Beschreibung
Frauenhäuser gewähren jeder von psychischer, physischer und /oder von sexueller und häuslicher Gewalt bedrohten oder betroffenen Frau und ihren Kindern sowie von Stalking (Verfolgung, Belästigung durch Verehrer) betroffenen Frauen Schutz, Beratung, Begleitung und Unterstützung.
Die Aufenthaltsdauer von Betroffenen im Frauenhaus liegt ungefähr bei drei Tagen und kann sich in Ausnahmefällen über mehrere Monate erstrecken. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.
Telefonnummern der Frauenhäuser und deren Beratungsstellen finden Sie in örtlichen Telefonbüchern oder erfragen Sie bei Wohlfahrtsverbänden, kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und Jugend- oder Sozialämtern.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Gleichstellungsbeauftragter
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Kreisverwaltung
Linie:- Bus: Kreisverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03491 806-1013
Kontaktperson
Herr Reinhard Pester
Telefon Festnetz: 03491 806-1013
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Frauenhäuser, Frauenhaus