Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte kontaktieren
Beschreibung
Frauenhäuser gewähren jeder von psychischer, physischer und /oder von sexueller und häuslicher Gewalt bedrohten oder betroffenen Frau und ihren Kindern sowie von Stalking (Verfolgung, Belästigung durch Verehrer) betroffenen Frauen Schutz, Beratung, Begleitung und Unterstützung.
Die Aufenthaltsdauer von Betroffenen im Frauenhaus liegt ungefähr bei drei Tagen und kann sich in Ausnahmefällen über mehrere Monate erstrecken. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.
Telefonnummern der Frauenhäuser und deren Beratungsstellen finden Sie in örtlichen Telefonbüchern oder erfragen Sie bei Wohlfahrtsverbänden, kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und Jugend- oder Sozialämtern.
Ansprechpartner
Für Südharz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Frauenhäuser, Frauenhaus