Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte kontaktieren
Beschreibung
Frauenhäuser gewähren jeder von psychischer, physischer und /oder von sexueller und häuslicher Gewalt bedrohten oder betroffenen Frau und ihren Kindern sowie von Stalking (Verfolgung, Belästigung durch Verehrer) betroffenen Frauen Schutz, Beratung, Begleitung und Unterstützung.
Die Aufenthaltsdauer von Betroffenen im Frauenhaus liegt ungefähr bei drei Tagen und kann sich in Ausnahmefällen über mehrere Monate erstrecken. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.
Telefonnummern der Frauenhäuser und deren Beratungsstellen finden Sie in örtlichen Telefonbüchern oder erfragen Sie bei Wohlfahrtsverbänden, kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und Jugend- oder Sozialämtern.
Ansprechpartner
Landkreis Jerichower Land - Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
Postfach 11 31
39288 Burg
Hausanschrift
700A, 700B, 703, 704, 706, 708, 710, 711, 712, 716, 745
Bus: Haltestelle Bahnhofstraße
706, 716, 745
Bus: Haltestelle Busbahnhof
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Frauenhäuser, Frauenhaus