Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte kontaktieren
Beschreibung
Frauenhäuser gewähren jeder von psychischer, physischer und /oder von sexueller und häuslicher Gewalt bedrohten oder betroffenen Frau und ihren Kindern sowie von Stalking (Verfolgung, Belästigung durch Verehrer) betroffenen Frauen Schutz, Beratung, Begleitung und Unterstützung.
Die Aufenthaltsdauer von Betroffenen im Frauenhaus liegt ungefähr bei drei Tagen und kann sich in Ausnahmefällen über mehrere Monate erstrecken. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.
Telefonnummern der Frauenhäuser und deren Beratungsstellen finden Sie in örtlichen Telefonbüchern oder erfragen Sie bei Wohlfahrtsverbänden, kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und Jugend- oder Sozialämtern.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Gleichstellungsbeauftragte
Beschreibung
Im Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2 steht: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Dabei soll Gender Mainstreaming als gleichstellungspolitische Strategie dienen.
Folgende Aufgaben ergeben sich aus diesem Auftrag:
- Beratung von Frauen und Männern in Fragen der Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit
- Ansprechpartner bei Gewaltproblemen, sexueller Belästigung oder Konflikten am Arbeitsplatz
- Klärung von Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Wiedereinstieg
- Förderung der Berufsorientierung von Mädchen und Jungen
- Aktive Mitarbeit in Gremien und Netzwerken auf kommunaler, regionaler und überregionaler Ebene
- Kooperation mit Verbänden, Vereinen und Institutionen in frauen- und gleichstellungspolitischer Ebene
- Unterstützung von frauenrelevanten Initiativen und Projekten
Die Gleichstellungsbeauftragte hilft Ihnen, wenn Sie:
- Rat und Unterstützung bei gleichstellungsrelevanten Fragen suchen
- Benachteiligungen in Ihrer sozialen Situation am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Leben erfahren und etwas dagegen tun möchten
- sexuell belästigt werden oder Gewalt erfahren
- Kontakte zu Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen suchen
- Anregungen und Vorschläge haben, wie die Situation von Frauen und Männern verbessert werden kann
- Interesse haben, sich für die Belange von Frauen und Männer einzusetzen
Die Behindertenbeauftragte des Landkreises Börde
Die Behindertenbeauftragte ist für alle ratsuchenden Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen ansprechbar. Das Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bestimmt, dass auch durch die Beratertätigkeit gleichwertige Lebensbedingungen und Chancengleichheit sowie die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleistet und die Möglichkeit auf eine selbstbestimmte Lebensführung gegeben werden sollen.Bei berechtigten Beschwerden Betroffener ist sie vermittelnd tätig. Sie arbeitet eng mit den Ämtern der Landkreisverwaltung sowie den Vereinen, Verbänden und anderen Institutionen im Landkreises Börde und im Land Sachsen-Anhalt zusammen. Bei den Belangen von Behinderung betroffener Menschen geht es oft um sehr persönliche Fragen. Von daher ist Vertraulichkeit das oberstes Gebot.
Die Behindertenbeauftragte ist aber nicht nur für persönliche Beratungen zuständig. Sie kümmert sich auch um die Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung bei kommunalen Angelegenheiten. Die Behindertenbeauftragte ist in alle Entscheidungsprozesse des Kreistages Börde und der Gremien einbezogen. Sollte es berechtigte Einwände zur Gleichstellung geben, dann kann die Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte von ihrem gesetzlich verbrieften Rederecht Gebrauch machen.
Aufgaben der Behindertenbeauftragten:
- ist Ansprechpartnerin zu den Themen Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, Barrierefreiheit im öffentlichen Lebensraum sowie Hilfen für Menschen mit Behinderung
- gibt persönliche Beratung und Information für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige
- ist Bindeglied zwischen Menschen mit Behinderungen und Verwaltung und agiert als Mittler zwischen Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfeverbänden, Politik und öffentlicher Verwaltung
- zeigt die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung auf, benennt sie und kümmert sich um Maßnahmen zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderung
Gerne können Sie sich mit Ihren Anliegen und Wünschen direkt an die Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte wenden. Selbstverständlich werden Ihre Anfragen streng vertraulich behandelt.
Gründung von Arbeitsgemeinschaften
- AG ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinden - Treffen: ein Mal pro Quartal
- AG Gewaltprävention - Treffen: bedarfsorientiert
Übersicht zu Hilfen bei Gewalterfahrungen im Landkreis Börde (PDF)
Zehn Jahre Istanbul Konvention
Jede dritte Frau in der Europäischen Union ab einem Alter von 15 Jahren war bereits Opfer physischer oder sexueller Gewalt. Jede Zweite hat nach Angaben der Europäischen Kommission bereits sexuelle Belästigung erlebt. Vor 10 Jahren - genauer gesagt am 11. Mai 2011 unterzeichneten 13 Mitgliedsstaaten des Europarates das "Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt", besser bekannt als Istanbul-Konvention, weil die Sitzung in Istanbul stattfand. Mehr erfahren
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 100153
39331 Haldensleben
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-1301
Fax: +49 3904 7240-1270
Kontaktperson
Frau Katja Klommhaus (Gleichstellungsbeauftragte)
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-1301
Fax: +49 3904 7240-1270
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Frauenhäuser, Frauenhaus