Prozesskostenhilfe Bewilligung

    Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen

    Beschreibung

    Jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und später ggf. Prozesskostenhilfe zu stellen.

    Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht erfolgt durch den Rechtspfleger. Voraussetzung für die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist jedoch, dass dem Anliegen des Rechtsuchenden entweder durch

    • eine sofortige Auskunft,
    • einen Hinweis auf andere Hilfemöglichkeiten oder durch
    • die Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung

    entsprochen werden kann. Bei der sofortigen Auskunft muss es sich um Hinweise auf den Gesetzesinhalt als solchen, auf Zuständigkeitsregelungen oder um Hinweise auf allgemeine rechtliche Gesichtspunkte handeln (eingeschränkte Beratungshilfe). Eine konkrete Verhaltensempfehlung, wie zum Beispiel der Rat, Einspruch gegen ein zugestelltes Versäumnisurteil einzulegen, kann vom Amtsgericht nicht geleistet werden.

    Zuständigkeit

    Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) wird gewährt durch

    • Rechtsanwälte und Rechtsbeistände,
    • anwaltliche Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 BerHG und
    • eingeschränkt durch die Amtsgerichte nach § 3 Abs. 2 BerHG.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Zerbst

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Brücke 22

    39261 Zerbst/Anhalt

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03923 74220

    Fax: 03923 7422160

    E-Mail: ag-ze@justiz.sachsen-anhalt.de(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/agzedsgvo.)

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 22.08.2023 (von: Bethge, Vanessa)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist für den Rechtsuchenden unentgeltlich, ein Rechtsanwalt kann für seine Beratung von dem Rechtsuchenden 10,00 Euro verlangen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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