Prozesskostenhilfe Bewilligung

    Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen

    Beschreibung

    Jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und später ggf. Prozesskostenhilfe zu stellen.

    Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht erfolgt durch den Rechtspfleger. Voraussetzung für die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist jedoch, dass dem Anliegen des Rechtsuchenden entweder durch

    • eine sofortige Auskunft,
    • einen Hinweis auf andere Hilfemöglichkeiten oder durch
    • die Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung

    entsprochen werden kann. Bei der sofortigen Auskunft muss es sich um Hinweise auf den Gesetzesinhalt als solchen, auf Zuständigkeitsregelungen oder um Hinweise auf allgemeine rechtliche Gesichtspunkte handeln (eingeschränkte Beratungshilfe). Eine konkrete Verhaltensempfehlung, wie zum Beispiel der Rat, Einspruch gegen ein zugestelltes Versäumnisurteil einzulegen, kann vom Amtsgericht nicht geleistet werden.

    Zuständigkeit

    Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) wird gewährt durch

    • Rechtsanwälte und Rechtsbeistände,
    • anwaltliche Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 BerHG und
    • eingeschränkt durch die Amtsgerichte nach § 3 Abs. 2 BerHG.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Schönebeck

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 15 51

    39212 Schönebeck (Elbe)

    Hausanschrift

    Friedrichstraße (Schönebeck) 96

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnbrücktal, Am Malzmühlenfeld, Kath. Kirche, Bahnbrückental
      Linien:
      • S-Bahn: k.A.
      • Bus: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03928 7820

    Fax: 03928 782144

    E-Mail: ag-sbk@justiz.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist für den Rechtsuchenden unentgeltlich, ein Rechtsanwalt kann für seine Beratung von dem Rechtsuchenden 10,00 Euro verlangen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English