Prozesskostenhilfe Bewilligung

    Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen

    Beschreibung

    Jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und später ggf. Prozesskostenhilfe zu stellen.

    Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht erfolgt durch den Rechtspfleger. Voraussetzung für die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist jedoch, dass dem Anliegen des Rechtsuchenden entweder durch

    • eine sofortige Auskunft,
    • einen Hinweis auf andere Hilfemöglichkeiten oder durch
    • die Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung

    entsprochen werden kann. Bei der sofortigen Auskunft muss es sich um Hinweise auf den Gesetzesinhalt als solchen, auf Zuständigkeitsregelungen oder um Hinweise auf allgemeine rechtliche Gesichtspunkte handeln (eingeschränkte Beratungshilfe). Eine konkrete Verhaltensempfehlung, wie zum Beispiel der Rat, Einspruch gegen ein zugestelltes Versäumnisurteil einzulegen, kann vom Amtsgericht nicht geleistet werden.

    Zuständigkeit

    Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) wird gewährt durch

    • Rechtsanwälte und Rechtsbeistände,
    • anwaltliche Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 BerHG und
    • eingeschränkt durch die Amtsgerichte nach § 3 Abs. 2 BerHG.

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Beschreibung

    Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote. Das Jungendamt berät Kinder, die Probleme in ihren Familien haben. Jugendliche und junge Volljährige, die mit ihren Eltern nicht mehr reden können, finden Hilfe und Unterstützung beim Jugendamt und seinen Einrichtungen.

    Hier gelangen Sie zum Online-Service "Antrag Unterhaltsvorschuss". 

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönburger Straße 41

    Postfach 1151

    06618 Naumburg (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Schönburger Straße 41

    06618 Naumburg (Saale)

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr  Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: jugendamt@blk.de

    Telefon Festnetz: 03445 73-1311

    Fax: 03445 73-1336

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 13.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Amtsgericht Zeitz

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzog-Moritz-Platz 1

    06712 Zeitz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 16

    06691 Zeitz

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03441 6600

    Fax: 03441 660119

    E-Mail: ag-zz@justiz.sachsen-anhalt.de(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/agzzdsgvo.)

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist für den Rechtsuchenden unentgeltlich, ein Rechtsanwalt kann für seine Beratung von dem Rechtsuchenden 10,00 Euro verlangen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020