Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen
Beschreibung
Jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und später ggf. Prozesskostenhilfe zu stellen.
Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht erfolgt durch den Rechtspfleger. Voraussetzung für die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist jedoch, dass dem Anliegen des Rechtsuchenden entweder durch
- eine sofortige Auskunft,
- einen Hinweis auf andere Hilfemöglichkeiten oder durch
- die Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung
entsprochen werden kann. Bei der sofortigen Auskunft muss es sich um Hinweise auf den Gesetzesinhalt als solchen, auf Zuständigkeitsregelungen oder um Hinweise auf allgemeine rechtliche Gesichtspunkte handeln (eingeschränkte Beratungshilfe). Eine konkrete Verhaltensempfehlung, wie zum Beispiel der Rat, Einspruch gegen ein zugestelltes Versäumnisurteil einzulegen, kann vom Amtsgericht nicht geleistet werden.
Zuständigkeit
Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) wird gewährt durch
- Rechtsanwälte und Rechtsbeistände,
- anwaltliche Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 BerHG und
- eingeschränkt durch die Amtsgerichte nach § 3 Abs. 2 BerHG.
Ansprechpartner
Amtsgericht Köthen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Parkplatz: null
Anzahl: 48
Gebühren: nein
Eduardstraße oder Bärteichpromenade
Bus: A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 15 56
06355 Köthen (Anhalt)
Öffnungszeiten
Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr Nachlassabteilung Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03496 4220
Fax: 03496 422150
E-Mail: ag-koet@justiz.sachsen-anhalt.de(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/agkoetdsgvo.)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist für den Rechtsuchenden unentgeltlich, ein Rechtsanwalt kann für seine Beratung von dem Rechtsuchenden 10,00 Euro verlangen.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt