Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen
Beschreibung
Jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und später ggf. Prozesskostenhilfe zu stellen.
Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht erfolgt durch den Rechtspfleger. Voraussetzung für die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist jedoch, dass dem Anliegen des Rechtsuchenden entweder durch
- eine sofortige Auskunft,
- einen Hinweis auf andere Hilfemöglichkeiten oder durch
- die Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung
entsprochen werden kann. Bei der sofortigen Auskunft muss es sich um Hinweise auf den Gesetzesinhalt als solchen, auf Zuständigkeitsregelungen oder um Hinweise auf allgemeine rechtliche Gesichtspunkte handeln (eingeschränkte Beratungshilfe). Eine konkrete Verhaltensempfehlung, wie zum Beispiel der Rat, Einspruch gegen ein zugestelltes Versäumnisurteil einzulegen, kann vom Amtsgericht nicht geleistet werden.
Zuständigkeit
Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) wird gewährt durch
- Rechtsanwälte und Rechtsbeistände,
- anwaltliche Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 BerHG und
- eingeschränkt durch die Amtsgerichte nach § 3 Abs. 2 BerHG.
Ansprechpartner
Amtsgericht Köthen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: k.A. - Parkplatz:
Anzahl: 48 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Eduardstraße oder Bärteichpromenade
Linie:- Bus: A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 15 56
06355 Köthen (Anhalt)
Öffnungszeiten
Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr Nachlassabteilung Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Köthen (Anhalt) - Gleichstellungsbeauftragte
Beschreibung
- Ansprechpartnerin zu Fragen der Gleichstellung zwischen Mann und Frau
- rechtliche Fragen zum Arbeitsrecht, zu Elternzeit, Elterngeld, Zeiten der Schwangerschaft
- Unterstützung bei Problemen in Zusammenhang mit Trennung, Scheidung, Unterhalt
- Gewalt in der Partnerschaft, Kontakt zum Frauenhaus oder zur Interventionsstelle
- Ansprechpartnerin für soziale Vereine in Köthen
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: 395, 422, 424, 428, 470, 472
Linie:- Bus: Köthen, Bärteichpromenade
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:30 und 13:30-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8:00-12:30 und 13:30-17:00 Uhr Freitag 9:00-12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: i.haeckel@koethen-stadt.de
Kontaktperson
Ilona Häckel (Gleichstellungsbeauftragte)
Telefon Festnetz: 03496 425-356
E-Mail: i.haeckel@koethen-stadt.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist für den Rechtsuchenden unentgeltlich, ein Rechtsanwalt kann für seine Beratung von dem Rechtsuchenden 10,00 Euro verlangen.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt