Familien- und Erziehungsberatung beantragen
Beschreibung
Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden.
Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.
Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Die erforderlichen Gespräche, Untersuchungen und Beratungen sind für die Ratsuchenden kostenlos.
Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.
38 Familienberatungsstellen werden vom Land Sachsen-Anhalt gefördert.
Ansprechpartner
SG Sozialer Dienst
Beschreibung
Wenn Sie das Gefühl haben, bei der Erziehung Ihres Kindes oder Ihrer Kinder nicht mehr weiter zu wissen oder Sie bei einer anstehenden Trennung nicht wissen, was danach auf Sie und die Familie zukommt, sind die MitarbeiterInnen im Allgemeinen Sozialen Dienst Ihre Ansprechpartner. Auch junge Menschen, die in ihrer persönlichen Situation das Gefühl haben, mit Problemen nicht fertig zu werden, finden verständnisvolle Zuhörer im Allgemeinen Sozialen Dienst.
Unsere Aufgaben sind insbesondere:
- die Förderung junger Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung
- die Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie benachteiligten jungen Menschen
- Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung sowie in Fragen von Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Angebote über geeignete Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
- Wir kümmern uns um die Versorgung von Kindern in Notsituationen
- Wir begleiten bei der Hilfe zur Erziehung, den Hilfen für junge Volljährige und der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
- Wir wirken in familiengerichtlichen Verfahren mit
- Wir nehmen Kinder in Obhut, wenn dies zu ihrem Schutz erforderlich ist.
Unsere Beratungen sind immer vertraulich und haben das Ziel, zu informieren, auf Fragen geeignete Antworten zu finden und gemeinsame Problemlösungen zu entwickeln.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt