Familien- und Erziehungsberatung beantragen
Beschreibung
Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden.
Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.
Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Die erforderlichen Gespräche, Untersuchungen und Beratungen sind für die Ratsuchenden kostenlos.
Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.
38 Familienberatungsstellen werden vom Land Sachsen-Anhalt gefördert.
Ansprechpartner
Landkreis Harz - Jugendamt/Geschäftsstelle Jugendhilfeausschuss
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 15 42
38820 Halberstadt
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt