Erziehung Beratung

    Familien- und Erziehungsberatung beantragen

    Beschreibung

    Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden.

    Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.

    Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

    Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Die erforderlichen Gespräche, Untersuchungen und Beratungen sind für die Ratsuchenden kostenlos.

    Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.

    38 Familienberatungsstellen werden vom Land Sachsen-Anhalt gefördert.

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Soziale Dienste

    Beschreibung

    Aufgaben:


    Beratungsbereich

    • allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
    • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
    • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts


    Hilfen zur Erziehung

    • teilstationär und ambulant in Form von Gruppenarbeiten und aufsuchenden Familienhilfen
    • stationär in Form von sozialpädagogischen Wohngemeinschaften oder Pflegefamilien


    Hilfen für junge Volljährige

    • die Altersgruppe der 18 - 21 Jährigen hat die Möglichkeit auf Beratung und Unterstützung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst sowie Hilfeleistungen im ambulanten und stationären Bereich


    Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren

    • der Allgemeine Soziale Dienst wird durch die Familiengerichte aufgefordert in Verfahren mitzuwirken, bei denen es um die elterliche Sorge, den Umgang oder die Einsetzung einer Vormundschaft im Zusammenhang mit minderjährigen Kindern geht


    Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

    • die Umsetzung des gesetzlichen Schutzauftrages erfolgt durch den Allgemeinen Sozialen Dienst in Form von Ab Prüfungen von möglichen Gefährdungslagen für minderjährige Kinder und der Einleitung von notwendigen Schutzmaßnahmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-1423

    Fax: +49 3904 7240-56602

    E-Mail: jugend@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de