Familien- und Erziehungsberatung beantragen
Beschreibung
Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden.
Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.
Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Die erforderlichen Gespräche, Untersuchungen und Beratungen sind für die Ratsuchenden kostenlos.
Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.
38 Familienberatungsstellen werden vom Land Sachsen-Anhalt gefördert.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Soziale Dienste
Beschreibung
Aufgaben:
Beratungsbereich
- allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
Hilfen zur Erziehung
- teilstationär und ambulant in Form von Gruppenarbeiten und aufsuchenden Familienhilfen
- stationär in Form von sozialpädagogischen Wohngemeinschaften oder Pflegefamilien
Hilfen für junge Volljährige
- die Altersgruppe der 18 – 21 Jährigen hat die Möglichkeit auf Beratung und Unterstützung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst sowie Hilfeleistungen im ambulanten und stationären Bereich
Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
- der Allgemeine Soziale Dienst wird durch die Familiengerichte aufgefordert in Verfahren mitzuwirken, bei denen es um die elterliche Sorge, den Umgang oder die Einsetzung einer Vormundschaft im Zusammenhang mit minderjährigen Kindern geht
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- die Umsetzung des gesetzlichen Schutzauftrages erfolgt durch den Allgemeinen Sozialen Dienst in Form von Ab Prüfungen von möglichen Gefährdungslagen für minderjährige Kinder und der Einleitung von notwendigen Schutzmaßnahmen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Kontakt
Fax: +49 3904 7240-56602
E-Mail: jugend@landkreis-boerde.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt