• Wernigerode (Landkreis Harz, Sachsen-Anhalt)
Vorname Änderung

Änderung des Vornamens beantragen

Sie können Ihren Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern lassen.
 

Beschreibung

Wenn Sie Ihren Vornamen ändern lassen möchten, muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Namensänderung rechtfertigt. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als

  • das öffentliche Interesse oder
  • ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.

Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

  • religiöse Motive,
  • wenn der Name Auslöser ist für psychische Probleme (zum Beispiel durch Assoziationen)
  • wenn Verwechslungsgefahr besteht,
  • wenn der Name anstößig oder lächerlich klingt und umständlich auszusprechen oder kompliziert zu schreiben ist oder
  • nach einer Geschlechtsumwandlung.

Weiterhin muss Ihr Name deutschem Recht unterliegen. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

Eine Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn Ihnen Ihr Name nicht gefällt, beispielsweise bei Namen fremdsprachigen Ursprungs. Eine Namensänderung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Sie eine Identifizierung durch Gläubiger erschweren möchten.

Bei Kindern über 1 Jahr und jünger als 16 Jahren können Sie den Vornamen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes ändern.

Zuständigkeit

Namensänderungsbehörde des Wohnortes, meist Bürger- oder Standesamt sowie Rechtsamt.

Hinweise für Harz: Ergänzung Zust, Geb, Unterl.

Sie können sich auch an die für Sie zuständige Stadt / Gemeinde / Verwaltungsgemeinschaft wenden.

Sie können sich auch an die für Sie zuständige Stadt / Gemeinde / Verwaltungsgemeinschaft wenden.

Ansprechpartner

Landkreis Harz - Ordnungsamt

Adresse

Hausanschrift

Friedrich-Ebert-Straße 42

38820 Halberstadt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

Kontakt

Telefon Festnetz: 03941 5970-4509(Sekretariat Skadi Klaiber)

Fax: 03941 5970-4160

Version

Technisch erstellt am 22.06.2007

Technisch geändert am 04.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020

Standesamt

Adresse

Hausanschrift

Marktplatz 1

38855 Wernigerode

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3943 654-340

Telefon Festnetz: +49 3943 654-341

Telefon Festnetz: +49 3943 654-342

Telefon Festnetz: +49 3943 654-343

Telefon Festnetz: +49 3943 654-345

Fax: +49 3943 654-344

E-Mail: standesamt@wernigerode.de

Version

Technisch erstellt am 04.09.2019

Technisch geändert am 14.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport

Adresse

Hausanschrift

Hakeborner Straße 1

39112 Magdeburg

Kein Aufzug vorhanden

Postanschrift

Postfach 1963

39009 Magdeburg

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Kontakt

Telefon Festnetz: 0391 567-2159

E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 21.04.2006

Technisch geändert am 21.05.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

erforderliche Unterlagen

  • Meldebescheinigung und gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)
  • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

Für weitere Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der für Sie zuständigen Namensänderungsbehörde.

Hinweise für Harz: Ergänzung Zust, Geb, Unterl.

Bei Eltern, die die gemeinsame Sorge für ihr Kind ausüben ist bei Antragstellung für das Kind die Sorgerechtserklärung vorzulegen.

Bei Eltern, die die gemeinsame Sorge für ihr Kind ausüben ist bei Antragstellung für das Kind die Sorgerechtserklärung vorzulegen.

Formulare

Formulare: Antrag auf Namensänderung (je nach zuständiger Stelle zum Download auf deren Internetseite oder auf Anfrage erhältlich)

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
  • Es liegt ein wichtiger oder schwerwiegender Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Änderung Ihres Vornamens müssen Sie schriftlich beantragen.

  • Erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde das Antragsformular oder laden Sie dieses herunter und füllen Sie es vollständig aus. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
  • Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar. Die Behörde muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abwägen und entscheiden. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
  • Ihre zuständige Stelle erhebt einen Gebührenvorschuss und führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein.
  • Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Urkunde über die Namensänderung. Mit deren Aushändigung wird die Namensänderung wirksam. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Die Namensänderungsbehörde teilt Ihre Namensänderung weiteren Stellen mit. Dazu gehören
    • die Meldebehörde,
    • das Standesamt, das das Geburtenregister führt,
    • das Standesamt, das das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt.
  • Sobald die Namensänderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugschein) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

Hinweis: Ist eine weitere Person beteiligt, beispielsweise der andere Elternteil bei der Namensänderung eines Kindes nach Scheidung der Eltern, erhalten Sie zunächst nur einen Bescheid über die Namensänderung. Darin wird darauf hingewiesen, dass Sie warten müssen, bis die Namensänderung nicht mehr mit rechtlichen Mitteln angegriffen werden kann. Die Namensänderung wird in diesen Fällen unter folgenden Voraussetzungen wirksam:

  • Die andere beteiligte Person akzeptiert die Namensänderung oder
  • die Widerspruchsbehörde oder die Gerichte bestätigen die Namensänderung.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

etwa 6 Monate

Kosten

Je nach Verwaltungsaufwand und Bundesland unterschiedlich.

Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen. Bei Ablehnung des Antrags entsteht eine Gebühr in Höhe von 10 bis 50 Prozent der Verwaltungsgebühr.

Hinweise für Harz: Ergänzung Zust, Geb, Unterl.

Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und ist im § 3 der 1. NamÄndDV geregelt und beträgt für die Änderung von Familiennamen 2,50 Euro bis 1022,00 Euro und für Vornamen 2,55 Euro bis 255,00 Euro.

Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und ist im § 3 der 1. NamÄndDV geregelt und beträgt für die Änderung von Familiennamen 2,50 Euro bis 1022,00 Euro und für Vornamen 2,55 Euro bis 255,00 Euro.

Hinweise (Besonderheiten)

Fragen Sie zunächst telefonisch bei Ihrer Behörde nach, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019

Hinweise für Harz: Ergänzung Zust, Geb, Unterl.

Fachlich freigegeben durch LK Harz

Version

Technisch erstellt am 03.03.2006

Technisch geändert am 01.04.2025

Stichwörter

Taufname, Familie, Nachname, Namensrecht, Familienname, Namensänderung, Rufname, Vorname

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020