Änderung des Vornamens beantragen
Sie können Ihren Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihren Vornamen ändern lassen möchten, muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Namensänderung rechtfertigt. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als
- das öffentliche Interesse oder
- ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.
Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
- religiöse Motive,
- wenn der Name Auslöser ist für psychische Probleme (zum Beispiel durch Assoziationen)
- wenn Verwechslungsgefahr besteht,
- wenn der Name anstößig oder lächerlich klingt und umständlich auszusprechen oder kompliziert zu schreiben ist oder
- nach einer Geschlechtsumwandlung.
Weiterhin muss Ihr Name deutschem Recht unterliegen. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.
Eine Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn Ihnen Ihr Name nicht gefällt, beispielsweise bei Namen fremdsprachigen Ursprungs. Eine Namensänderung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Sie eine Identifizierung durch Gläubiger erschweren möchten.
Bei Kindern über 1 Jahr und jünger als 16 Jahren können Sie den Vornamen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes ändern.
Zuständigkeit
Namensänderungsbehörde des Wohnortes, meist Bürger- oder Standesamt sowie Rechtsamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Beetzendorf: Neben dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Beetzendorf, ZOB
Bus: 300, 310, 800
Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
Bus: 800
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Beetzendorf: Neben dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Beetzendorf, ZOB
Bus: 300, 310, 800
Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
Bus: 800
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Beetzendorf: Neben dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Beetzendorf, ZOB
Bus: 300, 310, 800
Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
Bus: 800
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039000 97-283(Beetzendorf)
Telefon Festnetz: 039000 97-285(Diesdorf)
Fax: 039000 288(Beetzendorf)
Fax: 039000 97-180(Diesdorf)
E-Mail: info@vg-beetzendorf.de
Bankverbindung
VBG Beetzendorf-Diesdorf
Empfänger: VBG Beetzendorf-Diesdorf
IBAN: DE44 8105 5555 3022 0026 87
BIC: NOLADE21SAW
Bankinstitut: Sparkasse Altmark West
Weitere Informationen
Nur das Erdgeschoss in Beetzendorf ist für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen erreichbar.
Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03901 840-3301
Fax: 03901 840-2199
Formulare
Antrag auf Änderung von Nachnamen Vornamen
Merkblatt zum Antrag auf Änderung des Namens
Stichwörter
Jagdbehörde Fischereibehörde Gewerbeamt Waffenbehörde
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postanschrift
Postfach 1963
39009 Magdeburg
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 567-2159
Internet
erforderliche Unterlagen
- Meldebescheinigung und gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)
- bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
Für weitere Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der für Sie zuständigen Namensänderungsbehörde.
Formulare
Formulare: Antrag auf Namensänderung (je nach zuständiger Stelle zum Download auf deren Internetseite oder auf Anfrage erhältlich)
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
- Es liegt ein wichtiger oder schwerwiegender Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Änderung Ihres Vornamens müssen Sie schriftlich beantragen.
- Erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde das Antragsformular oder laden Sie dieses herunter und füllen Sie es vollständig aus. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
- Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar. Die Behörde muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abwägen und entscheiden. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
- Ihre zuständige Stelle erhebt einen Gebührenvorschuss und führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein.
- Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Urkunde über die Namensänderung. Mit deren Aushändigung wird die Namensänderung wirksam. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Die Namensänderungsbehörde teilt Ihre Namensänderung weiteren Stellen mit. Dazu gehören
- die Meldebehörde,
- das Standesamt, das das Geburtenregister führt,
- das Standesamt, das das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt.
- Sobald die Namensänderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugschein) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.
Hinweis: Ist eine weitere Person beteiligt, beispielsweise der andere Elternteil bei der Namensänderung eines Kindes nach Scheidung der Eltern, erhalten Sie zunächst nur einen Bescheid über die Namensänderung. Darin wird darauf hingewiesen, dass Sie warten müssen, bis die Namensänderung nicht mehr mit rechtlichen Mitteln angegriffen werden kann. Die Namensänderung wird in diesen Fällen unter folgenden Voraussetzungen wirksam:
- Die andere beteiligte Person akzeptiert die Namensänderung oder
- die Widerspruchsbehörde oder die Gerichte bestätigen die Namensänderung.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
etwa 6 Monate
Kosten
Je nach Verwaltungsaufwand und Bundesland unterschiedlich.
Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen. Bei Ablehnung des Antrags entsteht eine Gebühr in Höhe von 10 bis 50 Prozent der Verwaltungsgebühr.
Hinweise (Besonderheiten)
Fragen Sie zunächst telefonisch bei Ihrer Behörde nach, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 12.06.2019
Stichwörter
Nachname, Namensrecht, Namensänderung, Taufname, Rufname, Familie, Familienname, Vorname