Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
Beschreibung
Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.
Ansprechpartner
Fachbereich Bürger und Service: Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 Uhr - 12 Uhr Dienstag: 8 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 16 Uhr Mittwoch: 8 Uhr - 12 Uhr Donnerstag: 8 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 16 Uhr Freitag: 8 Uhr - 12 Uhr persönliche Sprechzeiten (nur mit Termin) Dienstag: 8 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 16 Uhr Donnerstag: 8 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 16 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03491 421-91035
E-Mail: standesamt@wittenberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.
Kosten
- Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:
- bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
- ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
- ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt