Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
Beschreibung
Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.
Ansprechpartner
Stadt Jessen (Elster) - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Schlossweg; hinter dem Schloß
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Schloßstraße 11; vor dem Schloß; mit Parkscheibe, max 1h
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Parkplatz: Schloßweg; hinter dem Schloß
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Jessen (Elster), Bahnhof
Regionalbahn: Halle - Falkenberg (Elster)
Regionalbahn: Dessau Hbf - Annaburg
Jessen (Elster), Busbahnhof
Bus: siehe Fahrplanauskunft
Jessen (Elster), Friedhof
Bus: siehe Fahrplanauskunft
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Weitere Informationen
Der behindertengerechter Zugang befindet sich am Hintereingang, Bitte klingeln.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.
Kosten
- Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:
- bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
- ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
- ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt