Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
Beschreibung
Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.
Ansprechpartner
Standesamt
Beschreibung
Wir bieten in der Stadt Güsten, Stadt Alsleben (Saale), Gemeinde Plötzkau und Gemeinde Ilberstedt 6 mögliche Räumlichkeiten zur Durchführung von Eheschließungen an.
Eheschließungen finden an allen Orten wochentags während der Öffnungszeiten und samstags bis 14:00 Uhr statt.
Lassen Sie sich im Standesamt beraten, welches Trauzimmer zu welcher Zeit zur Verfügung steht.
In Alsleben (Saale) wird auch das Stadtgemeinschaftshaus angeboten für bis zu 80 Gäste (Bild folgt)
Die anderen Räumlichkeiten, die angeboten werden, finden Sie weiter unten auf der Seite.
Adresse
Postanschrift
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Im Rathaus Alsleben (Saale) ist kein Aufzug vorhanden.
Kontakt
E-Mail: standesamt@saale-wipper.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.
Kosten
- Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:
- bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
- ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
- ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt