Kirchenaustritt Bescheinigung

    Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen

    Beschreibung

    Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.

    Ansprechpartner

    Stadt Calbe (Saale) - Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 18

    39240 Calbe (Saale)

    Rathaus I

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Ritterstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Markt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Ritterstraße (teilweise Parkscheibe)
      Anzahl: 14  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Storchplatz
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Neustadt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schloßstraße
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Markt (Parkscheibe)
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Neustadt
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schloßstraße (Parkscheibe)
      Anzahl: 21  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Calbe (Saale), Magdeburger Straße
      Linie:
      • Bus: 131, 134, 136, 138, 139

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag geschlossen Bei Terminen außerhalb der Sprechzeiten ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039291 56-434

    Fax: 039291 56-467

    E-Mail: stadt@calbe.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Körperlich beeinträchtigte Personen bitte vorab telefonisch anmelden.

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.

    Kosten

    • Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:

    • bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
    • ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
    • ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
    • ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English