Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
Beschreibung
Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.
Ansprechpartner
Gemeinde Salzatal - Standesamt, Friedhof
Beschreibung
Gehbeeinträchtigte Personen oder Personen mit Kinderwagen melden sich bitte vorab telefonisch an.
Adresse
Hausanschrift
306, 307, 308, 315
Bus: Salzmünde, Schulstr.
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Gehbeeinträchtigte Personen oder Personen mit Kinderwagen melden sich bitte vorab telefonisch an.
Hausanschrift
306, 307, 308, 315
Bus: Salzmünde, Schulstr.
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
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Kontakt
Bankverbindung
Gemeinde Salzatal
Empfänger: Gemeinde Salzatal
IBAN: DE35 1203 0000 0000 8131 39
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank
Gemeinde Salzatal
Empfänger: Gemeinde Salzatal
IBAN: DE31 8005 3762 0385 3020 10
BIC: NOLADE21HAL
Bankinstitut: Saalesparkasse
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.
Kosten
- Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:
- bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
- ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
- ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt