Kirchenaustritt Bescheinigung

    Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen

    Beschreibung

    Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.

    Ansprechpartner

    Stadt Leuna - Personenstandsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    06237 Leuna

    Parkplätze

    • Parkplatz: Direkt vor dem Rathaus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Hintereingang vom Rathaus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sachsenplatz
      Linie:
      • Straßenbahn: Sachsenplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    06237 Leuna

    Parkplätze

    • Parkplatz: Direkt vor dem Rathaus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Hintereingang vom Rathaus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sachsenplatz
      Linie:
      • Straßenbahn: Sachsenplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus Leuna und Außenstelle Gesundheitszentrum Leuna: Montag: nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: nach vorheriger Terminvereinbarung Außenstelle Günthersdorf Mittwoch: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03461 840-134

    Fax: 03461 813-222

    E-Mail: info@leuna.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Rathaus ist nur teilweise barrierefrei erreichbar. Der Behindertenparkplatz und der Fahrstuhl befinden sich auf der Hofseite vom Rathaus.

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.

    Kosten

    • Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:

    • bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
    • ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
    • ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
    • ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English