Kirchenaustritt Bescheinigung

    Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen

    Beschreibung

    Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.

    Ansprechpartner

    Standesamt/Friedhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 4

    06536 Südharz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schloß Roßla
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Roßla, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen
    • Haltestelle: Roßla, Hallesche Str.
      Linie:
      • Bus: 450, 451

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 4

    06536 Südharz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schloß Roßla
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Roßla, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen
    • Haltestelle: Roßla, Hallesche Str.
      Linie:
      • Bus: 450, 451

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 034651 389-312

    Telefon Festnetz: 034651 389-327(Standesamt)

    Telefon Festnetz: 034651 389-328(Friedhof)

    E-Mail: info@rossla.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte können sich vorab telefonisch anmelden. Außerdem befindet sich eine Klingel oberhalb der Treppe am Haupteingang.

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.

    Kosten

    • Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:

    • bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
    • ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
    • ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
    • ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English