Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
Beschreibung
Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.
Ansprechpartner
Stadt Arnstein - Standesamt / Friedhöfe
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Neben dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 14
Gebühren: nein
Quenstedt
Bus: 405, 409, 421
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 9:00 - 12:00 Uhr Di. 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00-17:30 Uhr Fr.  9:00-12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03473 9622-163
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.
Kosten
- Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:
- bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
- ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
- ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt