Kirchenaustritt Bescheinigung
Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
Beschreibung
Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.
Ansprechpartner
Gemeinde Biederitz - Standesamt / Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: neben dem Gebäude
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: direkt vor dem Eingangsbereich
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Heyrothsberge, Biederitzer Straße
Linie:- Bus: 51
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.30 Uhr Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.
Kosten
- Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:
- bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
- ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
- ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt