Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
Beschreibung
Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Am Markt
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Am Markt
Anzahl: 8
Gebühren: ja
Parkplatz: An der Kirche
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Busbahnhof Hohenmölsen
Bus: MDV 780, 782, 784, 794, 800, 801
Bus: MDV 802, 804-808, 811, 816
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 12
06676 Hohenmölsen
Öffnungszeiten
Montag: 13.00-15.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr Mittwoch: Keine Sprechzeit, Termine nach Vereinbarung Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Freitag: 9.00-11.30 Uhr Sonderöffnungszeiten Bürgerbüro: jeden ersten Sonnabend im Monat: 9.00-11.00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.
Kosten
- Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:
- bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
- ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
- ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt