Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
Beschreibung
Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.
Ansprechpartner
Standesamt
Beschreibung
weitere Trauzimmer finden Sie an weiteren Standorten:
Trauzimmer in der Verbandsgemeinde Flechtingen, Lindenplatz 13 in 39345 Flechtingen
Kurhaus Flechtingen, Vor dem Tore 2 in 39345 Flechtingen
Schloss Altenhausen, Schloßstr. 16 in 39343 Altenhausen
Trauzimmer in der Außenstelle Calvörde, Haldensleber Str. 21 in 39359 Calvörde
Adresse
Postanschrift
Lindenplatz 11-15
39345 Flechtingen
Hausanschrift
Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Flechtingen, Bahnhof
Regionalbahn: Magdeburg - Flechtingen - Wolfsburg
Flechtingen, Lindenplatz
Bus: 624
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.
Kosten
- Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:
- bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
- ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
- ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt