Kirchenaustritt Bescheinigung

    Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen

    Beschreibung

    Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Elbe-Heide - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Magdeburger Straße 40

    39326 Rogätz

    Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Angern-Rogätz, DB

    Regionalbahn: Magdeburg - Stendal - Magdeburg


    Rogätz, MTS

    Bus: 607, 611

    Hausanschrift

    Magdeburger Straße 40

    39326 Rogätz

    Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Angern-Rogätz, DB

    Regionalbahn: Magdeburg - Stendal - Magdeburg


    Rogätz, MTS

    Bus: 607, 611

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@elbe-heide.de

    Fax: 039208 274-32

    Telefon Festnetz: 039208 274-38

    Weitere Informationen

    Nur das Erdgeschoss ist über die Rollstuhlrampe erreichbar.

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2010 (von: Marlen Brandstäter)

    Technisch geändert am 15.02.2024 (von: Urban, Andreas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.

    Kosten

    • Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:

    • bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
    • ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
    • ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
    • ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 22.12.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)