Kirchenaustritt Bescheinigung
Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
Beschreibung
Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.
Ansprechpartner
Stadt Oschersleben (Bode) - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Lindenstr.
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Brauwinkel
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Parkplatz: Hackelberg
Anzahl: 100 Gebühren: ja - Parkplatz: Markt
Anzahl: 30 Gebühren: ja - Parkplatz: Lindenstr.
Anzahl: 100 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Markt
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), ZOB, 600m
Linie:- Bus: 600, 603, 651, 653, 654, 655, 656, 657, 658
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
Linie:- Regionalbahn: HEX 315 (Magdeburg - Halberstadt -Thale)
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), Hackelberg, 200m
Linie:- Bus: 669
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
Linie:- Regionalbahn: HEX 328 (Magdeburg - Halberstadt - Blankenburg)
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), ZOB, 600m
Linie:- Bus: 668, 669
- Haltestelle: Oschersleben (Bode), DB, 600m
Linie:- Regionalbahn: HBX 260.5 (Berlin-Magdeburg-Halberstadt-Wernigerode-Goslar/Thale)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 100252
39382 Oschersleben (Bode)
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
SEPA Basislastschriftmandat
Weitere Informationen
Klingel für Rollstuhlfahrer am Haupteingang vorhanden. Behinderten-WC vorhanden
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.
Kosten
- Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:
- bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
- ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
- ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt