Kirchenaustritt Bescheinigung

    Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen

    Beschreibung

    Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.

    Ansprechpartner

    Stadt Oebisfelde-Weferlingen - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Müller-Straße 16a

    39646 Oebisfelde

    Oebisfelde, Schule

    Bus: Oebisfelde, Schule

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kirchplatz 10

    39356 Oebisfelde

    Oebisfelde, Schule

    Bus: Oebisfelde, Schule

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lange Straße 19

    39646 Oebisfelde

    Oebisfelde, Schule

    Bus: Oebisfelde, Schule

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Termine sind auch nach vorheriger Absprache möglich

    Kontakt

    E-Mail: info@stadt-oebisfelde-weferlingen.de

    Telefon Festnetz: 039002 480-0

    Fax: 039002 480-10

    Weitere Informationen

    Rollstuhl- und Kinderwagenrampe befindet sich am Hintereingang. Wir bitten um tel. Anmeldung, um den Zugang zu gewährleisten.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, brain Geo CMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.

    Kosten

    • Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:

    • bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
    • ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
    • ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
    • ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

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    Technisch geändert am 22.12.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Sprachversion

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    Englisch

    Sprache: en

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