Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
Beschreibung
Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Aktuelles
Das Bürgerbüro vereint die Zuständigkeiten des Einwohnermeldeamtes und des Standesamtes.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Irxleben, Hohe Börde
Bus: 615, 618
Irxleben, Niederndodeleber Str.
Bus: 2, 615, 618
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Irxleben, Hohe Börde
Bus: 615, 618
Irxleben, Niederndodeleber Str.
Bus: 2, 615, 618
Kontakt
Fax: 039204 781-440
E-Mail: buergerbuero@hohe-boerde.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.
Kosten
- Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:
- bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
- ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
- ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt