Kirchenaustritt Bescheinigung

    Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen

    Beschreibung

    Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.

    Ansprechpartner

    Außenstelle der Meldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Reudener Straße 70/72

    06766 Wolfen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Dienstag: 8.00-12.00 und 13.00- 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Freitag: 8.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@bitterfeld-wolfen.de

    Telefon Festnetz: 03494 66-0

    Fax: 03494 66-399

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 16.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    SB Meldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    06766 Wolfen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 7

    06749 Bitterfeld-Wolfen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09.00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12.00, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09.00 - 12:00 Uhr und nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03494 6660-170

    Fax: 03494 6660-9170

    E-Mail: meldestelle@bitterfeld-wolfen.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2006

    Technisch geändert am 16.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.

    Kosten

    • Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:

    • bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
    • ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
    • ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
    • ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020