Kirchenaustritt Bescheinigung

    Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen

    Beschreibung

    Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.

    Ansprechpartner

    Außenstelle der Meldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Reudener Straße 70/72

    06766 Wolfen

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Krondorfer Str.
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Dienstag: 8.00-12.00 und 13.00- 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Freitag: 8.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03494 66-0

    Fax: 03494 66-399

    E-Mail: info@bitterfeld-wolfen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SB Meldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    06749 Bitterfeld-Wolfen

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: ZUP oder Ratswall
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    06766 Wolfen

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: ZUP oder Ratswall
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03494 6660-256

    Fax: 03494 6660-9256

    E-Mail: meldestelle@bitterfeld-wolfen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.

    Kosten

    • Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:

    • bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
    • ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
    • ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
    • ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English