Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
Beschreibung
Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.
Ansprechpartner
Stadt Klötze - Standesamt und Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rathaushof
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Mittelstraße
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkbuchten entlang des Schulplatzes (mit Parkscheibe)
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathaushof
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Klötze, ZOB
Bus: 300, 301, 400
Rufbus, Klötze, Am Rathaus
Bus: 107, 301, 302, 702
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwochs: geschlossen Donnerstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitags: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Der behindertengerechte Zugang befindet sich auf der Hofseite des Rathauses.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.
Kosten
- Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:
- bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
- ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
- ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt