Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
Beschreibung
Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.
Hinweise für Halle (Saale): Kirchenaustritt
Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in Halle (Saale) haben, können vor Standesbeamten der Stadt Halle (Saale) ihren Kirchenaustritt erklären.
Ansprechpartner
Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen
Beschreibung
Gehört zu: Fachbereich Einwohnerwesen > Geschäftsbereich Finanzen und Personal
Zugeordnete Bereiche:
Team Erstbekurkundungen Geburten, Ehe, Sterbefälle
Team Fortführung Personenstandsregister / Namensänderung
Für Fragen zu den den Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen kann das Servicetelefon unter 0345 221 4623 genutzt werden.
Termine für die Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen können online vereinbart werden.
Die angebotenen Dienstleistungen der Abteilung finden Sie unter Onlineservices sowie auf der Internetseite des Serviceportals.
Weitere Dienstleistungen außerhalb des Serviceportals:
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 345 2214581
Telefon Festnetz: +49 345 2210(und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
E-Mail: standesamt@halle.de
Formulare
Datenschutzhinweis Kirchenaustritte
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.
Hinweise für Halle (Saale): Kirchenaustritt
- Alternative zum Personalausweis: Reisepass (hier ist als Nachweis des Wohnsitzes der Vorlage einer Meldebescheinigung erfoderlich)
- Die Vorlage einer Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde ist beim Standesamt Halle (Saale) nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Halle (Saale): Kirchenaustritt
Verfahrensablauf
Hinweise für Halle (Saale): Kirchenaustritt
Der Antrag muss persönlich gestellt werden
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Halle (Saale): Kirchenaustritt
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Kosten
- Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:
- bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
- ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
- ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt