Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Beschreibung
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Staates ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Beglaubigung erforderlich ist. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt. Ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.
Für Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, muss eine Befreiung von der Beibringung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg beantragt werden. Der Antrag ist beim Standesamt zu stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.
Ansprechpartner
Fachbereich Bürger und Service: Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 Uhr - 12 Uhr Dienstag: 8 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 16 Uhr Mittwoch: 8 Uhr - 12 Uhr Donnerstag: 8 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 16 Uhr Freitag: 8 Uhr - 12 Uhr persönliche Sprechzeiten (nur mit Termin) Dienstag: 8 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 16 Uhr Donnerstag: 8 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 16 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03491 421-91035
E-Mail: standesamt@wittenberg.de
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
für die Beantragung: Gebühr 50.0 EUR
Bei Beachtung von ausländischem Recht: Gebühr 100.0 EUR
für die Ausstellung eines zusätzlichen Ehefähigkeitszeugnisses: Gebühr 10.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
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