Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Beschreibung

    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Staates ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
     

    Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Beglaubigung erforderlich ist. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt. Ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
     

    Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.

    Für Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, muss eine Befreiung von der Beibringung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg beantragt werden. Der Antrag ist beim Standesamt zu stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.

    Ansprechpartner

    SG Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstr. 9

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Parkplatz: Grabenstraße
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Busbahnhof

    Bus: Linie 132 Schönebeck - Gnadau/Glinde - Barby


    Busbahnhof

    Bus: Linie 133 Schönebeck - Welsleben - Biere - Schönebeck (Ringverkehr)


    Busbahnhof

    Bus: Linie 135 Schönebeck - Eggersdorf - Förderstedt


    Busbahnhof

    Bus: Linie 137 Schönebeck - Plötzky - Pretzien - Ranies


    Busbahnhof

    Bus: Linie 139 Bernburg - Calbe - Großmühlingen - Eggersdorf - Schönebeck


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Bus: Linie 130 A Schönebeck, Salzblume - Markt - Bahnhof - Blauer Stein - Schönebeck, Bad Salzelmen


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Bus: Linie 130 B Schönebeck, Bahnhof - S-Bahnhof Süd - Einkaufspark Süd - Schönebeck, Felgeleben


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Erfurt


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1261

    39202 Schönebeck (Elbe)

    Öffnungszeiten

    Montag: 13:00 – 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr Freitag: nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03928 710-316

    Fax: 03928 710-399

    E-Mail: Stadt.SBK@schoenebeck-elbe.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Alzuro-Lopez, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    für die Beantragung: Gebühr 50.0 EUR

    Bei Beachtung von ausländischem Recht: Gebühr 100.0 EUR

    für die Ausstellung eines zusätzlichen Ehefähigkeitszeugnisses: Gebühr 10.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)