Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Beschreibung

    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Staates ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
     

    Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Beglaubigung erforderlich ist. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt. Ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
     

    Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.

    Für Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, muss eine Befreiung von der Beibringung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg beantragt werden. Der Antrag ist beim Standesamt zu stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marschweg 3

    38489 Beetzendorf

    Parkplätze

    • Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Beetzendorf: Neben dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
      Linie:
      • Bus: 800
    • Haltestelle: Beetzendorf, ZOB
      Linie:
      • Bus: 300, 310, 800

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Himmelreichstraße 1

    29413 Diesdorf

    Parkplätze

    • Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Beetzendorf: Neben dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
      Linie:
      • Bus: 800
    • Haltestelle: Beetzendorf, ZOB
      Linie:
      • Bus: 300, 310, 800

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Marschweg 3

    38489 Beetzendorf

    Parkplätze

    • Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Beetzendorf: Neben dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
      Linie:
      • Bus: 800
    • Haltestelle: Beetzendorf, ZOB
      Linie:
      • Bus: 300, 310, 800

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039000 97-283(Beetzendorf)

    Telefon Festnetz: 039000 97-285(Diesdorf)

    Fax: 039000 97-180(Diesdorf)

    Fax: 039000 288(Beetzendorf)

    E-Mail: info@vg-beetzendorf.de

    Internet

    Bankverbindung

    VBG Beetzendorf-Diesdorf

    Empfänger: VBG Beetzendorf-Diesdorf

    IBAN: DE44 8105 5555 3022 0026 87

    BIC: NOLADE21SAW

    Bankinstitut: Sparkasse Altmark West

    Weitere Informationen

    Nur das Erdgeschoss in Beetzendorf ist für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    für die Beantragung: Gebühr 50.00 EUR

    Bei Beachtung von ausländischem Recht: Gebühr 100.00 EUR

    für die Ausstellung eines zusätzlichen Ehefähigkeitszeugnisses: Gebühr 10.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Sprachversion

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English