Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Beschreibung

    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Staates ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
     

    Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Beglaubigung erforderlich ist. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt. Ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
     

    Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.

    Für Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, muss eine Befreiung von der Beibringung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg beantragt werden. Der Antrag ist beim Standesamt zu stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.

    Ansprechpartner

    Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen

    Beschreibung

    Gehört zu: Fachbereich Einwohnerwesen > Geschäftsbereich Finanzen und Personal 

    Zugeordnete Bereiche:

    Team Erstbekurkundungen Geburten, Ehe, Sterbefälle

    Team Fortführung Personenstandsregister / Namensänderung 

    Für Fragen zu den den Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen kann das Servicetelefon unter 0345 221 4623 genutzt werden.

    Termine für die Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen können online vereinbart werden.

    Die angebotenen Dienstleistungen der Abteilung finden Sie unter Onlineservices sowie auf der Internetseite des Serviceportals

    Weitere Dienstleistungen außerhalb des Serviceportals:

    Änderung Geschlechtseintrag und Vornamen 

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    06108 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2210(und 115 (aus dem halleschen Festnetz))

    Fax: +49 345 2214581

    E-Mail: standesamt@halle.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt.

    Hinweise für Halle (Saale): Ehefähigkeitszeugnis

    • eine internationale Geburtsurkunde oder Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (ggf. ausländische Urkunden mit Beglaubigungen)
    • Nachweise vorangegangener Ehen und deren rechtskräftige Auflösung
    • Nachweis zum gegenwärtigen Wohnsitz
    • ausgefüllter formgebundener Antrag (siehe zusätzliche Hinweise)
    • für ausländische Partner eine beglaubigte Kopie des Reisepasses 
    • eine internationale Geburtsurkunde oder Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (ggf. ausländische Urkunden mit Beglaubigungen)
    • Nachweise vorangegangener Ehen und deren rechtskräftige Auflösung
    • Nachweis zum gegenwärtigen Wohnsitz
    • ausgefüllter formgebundener Antrag (siehe zusätzliche Hinweise)
    • für ausländische Partner eine beglaubigte Kopie des Reisepasses 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Halle (Saale): Ehefähigkeitszeugnis

    Eine persönliche Vorsprache im Standesamt ist erforderlich.

    Die Beratung und Aushändigung des Antrags auf Ehefähigkeitszeugnis erfolgt bei der Vorsprache.

    Hat der deutsche Antragsteller keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, ist das Standesamt des letzen Wohnsitzes in Deutschland zuständig. 

    Bitte beachten Sie: das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig!

    Eine persönliche Vorsprache im Standesamt ist erforderlich.

    Die Beratung und Aushändigung des Antrags auf Ehefähigkeitszeugnis erfolgt bei der Vorsprache.

    Hat der deutsche Antragsteller keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, ist das Standesamt des letzen Wohnsitzes in Deutschland zuständig. 

    Bitte beachten Sie: das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig!

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): Ehefähigkeitszeugnis

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Familienstand bzw. Staatsangehörigkeit des Partners.

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Familienstand bzw. Staatsangehörigkeit des Partners.

    Kosten

    für die Beantragung: Gebühr 50.0 EUR

    Bei Beachtung von ausländischem Recht: Gebühr 100.0 EUR

    für die Ausstellung eines zusätzlichen Ehefähigkeitszeugnisses: Gebühr 10.0 EUR

    Hinweise für Halle (Saale): Ehefähigkeitszeugnis

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)