Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Sie wollen sich die Kosten für die Schülerbeförderung Ihres Kindes erstatten lassen? Lesen Sie hier, die wichtigsten Informationen.
Beschreibung
Wenn Ihr Kind eine Schule in Sachsen-Anhalt besucht, die nicht fußläufig erreichbar ist, bietet der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt eine Beförderungsmöglichkeit an. In den meisten Fällen sind die Schulen in den öffentlichen Personennahverkehr (zum Beispiel Bus oder Bahn) eingebunden oder es fährt ein Schulbus.
Wenn keine Beförderung vom Landkreis oder kreisfreien Stadt organisiert wird, können Sie sich die Fahrtkosten zwischen dem Hauptwohnsitz und der nächstgelegenen Schule erstatten lassen.
In folgenden Fällen besteht Anspruch auf eine Beförderung oder die Übernahme der Kosten:
- Besuch einer allgemeinbildenden Schule bis zur 10. Klasse oder
- Besuch einer Förderschule oder
- Teilnahme am schulischen Berufsgrundbildungsjahr oder am Berufsvorbereitungsjahr und,
- Überschreitung der Mindestentfernung oder
- Unabhängig von einer Mindestentfernung, beim Vorliegen einer Behinderung.
In bestimmten Fällen besteht auch ein Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten, wenn die besuchte Schule nicht die nächstgelegene Schule ist.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Landkreis Mansfeld-Südharz - Schul- und Sportamt (mit Amt für Ausbildungsförderung)
Beschreibung
Leiterin des Schul- und Sportamtes ist Christin Hachmeister-Hübner.
Mail: chachmeister-huebner@lkmsh.de
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Besucherparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Sangerhausen, Bahnhof
- Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
Linie:- Bus: Sangerhausen, Bahnhof
- Haltestelle: Sangerhausen, Hüttenstr.
Linie:- Bus: Sangerhausen, Hüttenstr.
- Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Sangerhausen, Bahnhof
- Haltestelle: Sangerhausen, Kreisverwaltung
Linie:- Bus: Sangerhausen, Kreisverwaltung
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3464 535-3200
Fax: +49 3464 535-3290
Internet
Formulare
Fahrtkostenabrechnung bei Erstattung-Entlastung-Praktikum - Schülerbeförderung MSH - 09-2022
Antrag auf Aufnahme in die Schülerbeförderung MSH - 09-2022
Antrag auf Entlastung von Schülerbeförderungskosten - 09-2022
Antrag auf Schülerbeförderung MSH (Taxi) - 09-2022
Antrag auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten Landkreis MSH - 09-2022
Antrag auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten für das Praktikum Landkreis MSH - 09-2022
Formblatt - Antrag auf Übernahme anteiliger Wohnheimkosten (Schülerbeförderung) MSH -09-2022
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Original-Fahrscheine
Die zuständige Stelle sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie benötigen.
Formulare
Die notwendigen Formulare werden von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten über die Schulen ausgegeben.
Einige Landkreise und kreisfreien Städte stellen diese auch im Internet bereit.
Voraussetzungen
- Ihr Kind wohnt in Sachsen-Anhalt und geht hier zur Schule.
- Durch den Landkreis oder der kreisfreien Stadt wird kein Schulbus beziehungsweise keine Schülerbeförderung angeboten.
Daneben müssen weitere Voraussetzungen vorliegen, zum Beispiel die Mindestentfernung der Schule. Die zuständige Stelle berät Sie.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheide der Landkreise bzw. kreisfreien Städte kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Verfahrensablauf
- Sie beantragen bei Ihrem Landkreis oder der kreisfreien Stadt die Erstattung der Fahrkosten für Ihr Kind.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie eine Erstattung bekommen können.
- Sollte dies der Fall sein, bekommen Sie die Kosten der Schülerbeförderung erstattet.
Fristen
Wenn die Fahrkosten für das vergangene Schuljahr erstattet werden sollen, reichen Sie den Antrag bitte bis zum 30.09. eines jeden Jahres ein.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
In folgenden Fällen besteht Anspruch auf eine Kostenentlastung (anteilige Rückerstattung der Fahrtkosten). In diesen Fällen ist ein Eigenanteil in Höhe von 100 EUR pro Schuljahr zu bezahlen:
- Besuch eines Gymnasiums, einer Gesamtschule, einer Gemeinschaftsschule oder einer Freien Waldorfschule ab der 11. Klasse oder
- Besuch einer Berufsfachschule, einer Fachschule, einer Fachoberschule oder eines Fachgymnasiums.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt am 19.10.2020
Stichwörter
Kostenerstattung, Schülerbeförderung, Schulbus, Fahrscheine, Schulweg