Schülerbeförderung Erstattung

    Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

    Sie wollen sich die Kosten für die Schülerbeförderung Ihres Kindes erstatten lassen? Lesen Sie hier, die wichtigsten Informationen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Kind eine Schule in Sachsen-Anhalt besucht, die nicht fußläufig erreichbar ist, bietet der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt eine Beförderungsmöglichkeit an. In den meisten Fällen sind die Schulen in den öffentlichen Personennahverkehr (zum Beispiel Bus oder Bahn) eingebunden oder es fährt ein Schulbus.

    Wenn keine Beförderung vom Landkreis oder kreisfreien Stadt organisiert wird, können Sie sich die Fahrtkosten zwischen dem Hauptwohnsitz und der nächstgelegenen Schule erstatten lassen.

    In folgenden Fällen besteht Anspruch auf eine Beförderung oder die Übernahme der Kosten:

    • Besuch einer allgemeinbildenden Schule bis zur 10. Klasse oder
    • Besuch einer Förderschule oder
    • Teilnahme am schulischen Berufsgrundbildungsjahr oder am Berufsvorbereitungsjahr und,
    • Überschreitung der Mindestentfernung oder
    • Unabhängig von einer Mindestentfernung, beim Vorliegen einer Behinderung.

    In bestimmten Fällen besteht auch ein Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten, wenn die besuchte Schule nicht die nächstgelegene Schule ist.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mansfeld-Südharz - Schul- und Sportamt (mit Amt für Ausbildungsförderung)

    Beschreibung

    Leiterin des Schul- und Sportamtes ist Christin Hachmeister-Hübner.

    Mail: chachmeister-huebner@lkmsh.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22

    06526 Sangerhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Sangerhausen, Bahnhof
    • Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
      Linie:
      • Bus: Sangerhausen, Bahnhof
    • Haltestelle: Sangerhausen, Hüttenstr.
      Linie:
      • Bus: Sangerhausen, Hüttenstr.
    • Haltestelle: Sangerhausen, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Sangerhausen, Bahnhof
    • Haltestelle: Sangerhausen, Kreisverwaltung
      Linie:
      • Bus: Sangerhausen, Kreisverwaltung

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3464 535-3200

    Fax: +49 3464 535-3290

    E-Mail: christin.hachmeister-huebner@lkmsh.de

    Internet

    Formulare

    Fahrtkostenabrechnung bei Erstattung-Entlastung-Praktikum - Schülerbeförderung MSH - 09-2022
    Nachweis der Fahrkostenabrechung bei - Erstattung, oder - Entlastung oder - Praktikum für Schülerinnen und Schüler im Landkreis Mansfeld-Südharz
    Antrag auf Aufnahme in die Schülerbeförderung MSH - 09-2022
    Antrag auf Entlastung von Schülerbeförderungskosten - 09-2022
    Antrag auf Schülerbeförderung MSH (Taxi) - 09-2022
    Antrag auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten Landkreis MSH - 09-2022
    Antrag auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten für das Praktikum Landkreis MSH - 09-2022
    Formblatt - Antrag auf Übernahme anteiliger Wohnheimkosten (Schülerbeförderung) MSH -09-2022

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Original-Fahrscheine

    Die zuständige Stelle sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie benötigen.

    Formulare

    Die notwendigen Formulare werden von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten über die Schulen ausgegeben.

    Einige Landkreise und kreisfreien Städte stellen diese auch im Internet bereit.

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind wohnt in Sachsen-Anhalt und geht hier zur Schule.
    • Durch den Landkreis oder der kreisfreien Stadt wird kein Schulbus beziehungsweise keine Schülerbeförderung angeboten.

    Daneben müssen weitere Voraussetzungen vorliegen, zum Beispiel die Mindestentfernung der Schule. Die zuständige Stelle berät Sie. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Bescheide der Landkreise bzw. kreisfreien Städte kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen bei Ihrem Landkreis oder der kreisfreien Stadt die Erstattung der Fahrkosten für Ihr Kind.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie eine Erstattung bekommen können.
    • Sollte dies der Fall sein, bekommen Sie die Kosten der Schülerbeförderung erstattet.

    Fristen

    Wenn die Fahrkosten für das vergangene Schuljahr erstattet werden sollen, reichen Sie den Antrag bitte bis zum 30.09. eines jeden Jahres ein.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In folgenden Fällen besteht Anspruch auf eine Kostenentlastung (anteilige Rückerstattung der Fahrtkosten). In diesen Fällen ist ein Eigenanteil in Höhe von 100 EUR pro Schuljahr zu bezahlen:

    • Besuch eines Gymnasiums, einer Gesamtschule, einer Gemeinschaftsschule oder einer Freien Waldorfschule ab der 11. Klasse oder
    • Besuch einer Berufsfachschule, einer Fachschule, einer Fachoberschule oder eines Fachgymnasiums.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt am 19.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Stichwörter

    Kostenerstattung, Schülerbeförderung, Schulbus, Fahrscheine, Schulweg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English