Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Sie wollen sich die Kosten für die Schülerbeförderung Ihres Kindes erstatten lassen? Lesen Sie hier, die wichtigsten Informationen.
Beschreibung
Wenn Ihr Kind eine Schule in Sachsen-Anhalt besucht, die nicht fußläufig erreichbar ist, bietet der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt eine Beförderungsmöglichkeit an. In den meisten Fällen sind die Schulen in den öffentlichen Personennahverkehr (zum Beispiel Bus oder Bahn) eingebunden oder es fährt ein Schulbus.
Wenn keine Beförderung vom Landkreis oder kreisfreien Stadt organisiert wird, können Sie sich die Fahrtkosten zwischen dem Hauptwohnsitz und der nächstgelegenen Schule erstatten lassen.
In folgenden Fällen besteht Anspruch auf eine Beförderung oder die Übernahme der Kosten:
- Besuch einer allgemeinbildenden Schule bis zur 10. Klasse oder
- Besuch einer Förderschule oder
- Teilnahme am schulischen Berufsgrundbildungsjahr oder am Berufsvorbereitungsjahr und,
- Überschreitung der Mindestentfernung oder
- Unabhängig von einer Mindestentfernung, beim Vorliegen einer Behinderung.
In bestimmten Fällen besteht auch ein Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten, wenn die besuchte Schule nicht die nächstgelegene Schule ist.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Bildung - Sachgebiet Schulische Bildung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-1411
Fax: +49 3904 7240-51420
Kontaktperson
Frau Monique Michl (Sachgebietsleiterin)
Fax: +49 3904 7240-51420
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-1411
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Formulare
Antrag auf Erstattung/Entlastung der Fahrtkosten inkl. Merkblatt zur Fahrtkostenerstattung/-entlastung
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Original-Fahrscheine
Die zuständige Stelle sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie benötigen.
Formulare
Die notwendigen Formulare werden von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten über die Schulen ausgegeben.
Einige Landkreise und kreisfreien Städte stellen diese auch im Internet bereit.
Voraussetzungen
- Ihr Kind wohnt in Sachsen-Anhalt und geht hier zur Schule.
- Durch den Landkreis oder der kreisfreien Stadt wird kein Schulbus beziehungsweise keine Schülerbeförderung angeboten.
Daneben müssen weitere Voraussetzungen vorliegen, zum Beispiel die Mindestentfernung der Schule. Die zuständige Stelle berät Sie.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheide der Landkreise bzw. kreisfreien Städte kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Verfahrensablauf
- Sie beantragen bei Ihrem Landkreis oder der kreisfreien Stadt die Erstattung der Fahrkosten für Ihr Kind.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie eine Erstattung bekommen können.
- Sollte dies der Fall sein, bekommen Sie die Kosten der Schülerbeförderung erstattet.
Fristen
Wenn die Fahrkosten für das vergangene Schuljahr erstattet werden sollen, reichen Sie den Antrag bitte bis zum 30.09. eines jeden Jahres ein.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
In folgenden Fällen besteht Anspruch auf eine Kostenentlastung (anteilige Rückerstattung der Fahrtkosten). In diesen Fällen ist ein Eigenanteil in Höhe von 100 EUR pro Schuljahr zu bezahlen:
- Besuch eines Gymnasiums, einer Gesamtschule, einer Gemeinschaftsschule oder einer Freien Waldorfschule ab der 11. Klasse oder
- Besuch einer Berufsfachschule, einer Fachschule, einer Fachoberschule oder eines Fachgymnasiums.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt am 19.10.2020
Stichwörter
Kostenerstattung, Schülerbeförderung, Schulbus, Fahrscheine, Schulweg