Schülerbeförderung Erstattung

    Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

    Sie wollen sich die Kosten für die Schülerbeförderung Ihres Kindes erstatten lassen? Lesen Sie hier, die wichtigsten Informationen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Kind eine Schule in Sachsen-Anhalt besucht, die nicht fußläufig erreichbar ist, bietet der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt eine Beförderungsmöglichkeit an. In den meisten Fällen sind die Schulen in den öffentlichen Personennahverkehr (zum Beispiel Bus oder Bahn) eingebunden oder es fährt ein Schulbus.

    Wenn keine Beförderung vom Landkreis oder kreisfreien Stadt organisiert wird, können Sie sich die Fahrtkosten zwischen dem Hauptwohnsitz und der nächstgelegenen Schule erstatten lassen.

    In folgenden Fällen besteht Anspruch auf eine Beförderung oder die Übernahme der Kosten:

    • Besuch einer allgemeinbildenden Schule bis zur 10. Klasse oder
    • Besuch einer Förderschule oder
    • Teilnahme am schulischen Berufsgrundbildungsjahr oder am Berufsvorbereitungsjahr und,
    • Überschreitung der Mindestentfernung oder
    • Unabhängig von einer Mindestentfernung, beim Vorliegen einer Behinderung.

    In bestimmten Fällen besteht auch ein Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten, wenn die besuchte Schule nicht die nächstgelegene Schule ist.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Team Schulorganisation

    Beschreibung

    Dem Team Schulorganisation sind folgende Dienstelsitungen zugeordnet:

    Adresse

    Hausanschrift

    Albert-Schweitzer-Straße 40

    06114 Halle (Saale)

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Besonderer Beförderungsdienst - Antrag
    Kostenlose Schülerzeitkarte / Erstattung Fahrtkosten - Antrag
    Bezuschussung von Fahrtkosten bei Besuch der 11.-13. Klasse oder einer schulischen Ausbildung - Antrag
    Datenschutzhinweis Schülerbeförderung
    Satzung zur Schülerbeförderung in der Stadt Halle (Saale)

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Original-Fahrscheine

    Die zuständige Stelle sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie benötigen.

    Hinweise für Halle (Saale): Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

    Schülerzeitkarte:

    • Antragsformular
    • ggf. zusätzliche Anspruchsbegründende Unterlagen wie z. B.:
      - Atteste
      - Begründungen für eine abweichende Wohnadresse zwischen Sorgeberechtigten und SchülerIn

    Bezuschussung: 

    • Antragsformular
    • Kopie des Abo-Vertrages mit der HAVAG über eine SchoolCard o.ä. 
    • Kopien der Kontoauszüge von vier Monaten im Schuljahr, die die Zahlung des Eigenanteils an die HAVAG nachweisen.

    besonderer Beförderungsdienst:

    • Antragsformular
    • Schwerbehindertenausweis
    • amtsärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit der Beförderung mit einem besonderen Beförderungsdienst, wenn der Schwerbehindertenausweis diese Notwendigkeit nicht belegt
       

    Formulare

    Die notwendigen Formulare werden von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten über die Schulen ausgegeben.

    Einige Landkreise und kreisfreien Städte stellen diese auch im Internet bereit.

    Hinweise für Halle (Saale): Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

    Die Anträge können per E-Mail oder in Papierform, per Post, der Schule oder dem Fachbereich Bildung zugesandt werden. Bitte nutzen Sie dafür die E-Mail-Adresse: schuelerbefoerderung@halle.de, um Anlagen beifügen zu können.

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind wohnt in Sachsen-Anhalt und geht hier zur Schule.
    • Durch den Landkreis oder der kreisfreien Stadt wird kein Schulbus beziehungsweise keine Schülerbeförderung angeboten.

    Daneben müssen weitere Voraussetzungen vorliegen, zum Beispiel die Mindestentfernung der Schule. Die zuständige Stelle berät Sie. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Halle (Saale): Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

    Rechtsbehelf

    Gegen die Bescheide der Landkreise bzw. kreisfreien Städte kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen bei Ihrem Landkreis oder der kreisfreien Stadt die Erstattung der Fahrkosten für Ihr Kind.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie eine Erstattung bekommen können.
    • Sollte dies der Fall sein, bekommen Sie die Kosten der Schülerbeförderung erstattet.

    Fristen

    Wenn die Fahrkosten für das vergangene Schuljahr erstattet werden sollen, reichen Sie den Antrag bitte bis zum 30.09. eines jeden Jahres ein.

    Hinweise für Halle (Saale): Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

    Die Einreichung der Anträge auf Schülerzeitkarte und besonderen Beförderungsdienst sollte bis zum 30. Mai für das nächste Schuljahr erfolgen, damit eine rechtzeitige Beförderung zu Schuljahresbeginn gewährleistet werden kann. Im Schuljahr erfolgt die Beantragung rechtzeitig vor Beförderungsbeginn.
    Die Anträge auf Bezuschussung von Fahrtkosten sollten nicht vor Erreichen des Eigenanteils eingereicht werden und können bis maximal 30. September für das zurückliegende Schuljahr eingereicht werden. 

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In folgenden Fällen besteht Anspruch auf eine Kostenentlastung (anteilige Rückerstattung der Fahrtkosten). In diesen Fällen ist ein Eigenanteil in Höhe von 100 EUR pro Schuljahr zu bezahlen:

    • Besuch eines Gymnasiums, einer Gesamtschule, einer Gemeinschaftsschule oder einer Freien Waldorfschule ab der 11. Klasse oder
    • Besuch einer Berufsfachschule, einer Fachschule, einer Fachoberschule oder eines Fachgymnasiums.

    Hinweise für Halle (Saale): Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

    Bitte beachten Sie die detaillierten Hinweise zu den einzelnen Dienstleistungen der Schülerbeförderung auf den zugehörigen Antragsformularen (siehe Formulare und andere Dokumente).

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt am 19.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Stichwörter

    Schülerbeförderung, Schulweg, Kostenerstattung, Schulbus, Fahrscheine

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English