Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Sie wollen sich die Kosten für die Schülerbeförderung Ihres Kindes erstatten lassen? Lesen Sie hier, die wichtigsten Informationen.
Beschreibung
Wenn Ihr Kind eine Schule in Sachsen-Anhalt besucht, die nicht fußläufig erreichbar ist, bietet der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt eine Beförderungsmöglichkeit an. In den meisten Fällen sind die Schulen in den öffentlichen Personennahverkehr (zum Beispiel Bus oder Bahn) eingebunden oder es fährt ein Schulbus.
Wenn keine Beförderung vom Landkreis oder kreisfreien Stadt organisiert wird, können Sie sich die Fahrtkosten zwischen dem Hauptwohnsitz und der nächstgelegenen Schule erstatten lassen.
In folgenden Fällen besteht Anspruch auf eine Beförderung oder die Übernahme der Kosten:
- Besuch einer allgemeinbildenden Schule bis zur 10. Klasse oder
- Besuch einer Förderschule oder
- Teilnahme am schulischen Berufsgrundbildungsjahr oder am Berufsvorbereitungsjahr und,
- Überschreitung der Mindestentfernung oder
- Unabhängig von einer Mindestentfernung, beim Vorliegen einer Behinderung.
In bestimmten Fällen besteht auch ein Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten, wenn die besuchte Schule nicht die nächstgelegene Schule ist.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Team Schulorganisation
Beschreibung
Dem Team Schulorganisation sind folgende Dienstelsitungen zugeordnet:
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Hr. Fischbock (Sachbearbeiter Schülerbeförderung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 345 2213146
Fax: +49 345 2213164
E-Mail: schuelerbefoerderung@halle.de
Fr. Lorenz (Sachbearbeiterin Schulbeförderung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 345 2213140
Fax: +49 345 2213164
E-Mail: schuelerbefoerderung@halle.de
Fr. Sosnowski (Sachbearbeiterin Schulorganisation)
Formulare
Besonderer Beförderungsdienst - Antrag
Kostenlose Schülerzeitkarte / Erstattung Fahrtkosten - Antrag
Bezuschussung von Fahrtkosten bei Besuch der 11.-13. Klasse oder einer schulischen Ausbildung - Antrag
Datenschutzhinweis Schülerbeförderung
Satzung zur Schülerbeförderung in der Stadt Halle (Saale)
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Original-Fahrscheine
Die zuständige Stelle sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie benötigen.
Hinweise für Halle (Saale): Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Schülerzeitkarte:
- Antragsformular
- ggf. zusätzliche Anspruchsbegründende Unterlagen wie z. B.:
- Atteste
- Begründungen für eine abweichende Wohnadresse zwischen Sorgeberechtigten und SchülerIn
Bezuschussung:
- Antragsformular
- Kopie des Abo-Vertrages mit der HAVAG über eine SchoolCard o.ä.
- Kopien der Kontoauszüge von vier Monaten im Schuljahr, die die Zahlung des Eigenanteils an die HAVAG nachweisen.
besonderer Beförderungsdienst:
- Antragsformular
- Schwerbehindertenausweis
- amtsärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit der Beförderung mit einem besonderen Beförderungsdienst, wenn der Schwerbehindertenausweis diese Notwendigkeit nicht belegt
Formulare
Die notwendigen Formulare werden von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten über die Schulen ausgegeben.
Einige Landkreise und kreisfreien Städte stellen diese auch im Internet bereit.
Hinweise für Halle (Saale): Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Die Anträge können per E-Mail oder in Papierform, per Post, der Schule oder dem Fachbereich Bildung zugesandt werden. Bitte nutzen Sie dafür die E-Mail-Adresse: schuelerbefoerderung@halle.de, um Anlagen beifügen zu können.
Voraussetzungen
- Ihr Kind wohnt in Sachsen-Anhalt und geht hier zur Schule.
- Durch den Landkreis oder der kreisfreien Stadt wird kein Schulbus beziehungsweise keine Schülerbeförderung angeboten.
Daneben müssen weitere Voraussetzungen vorliegen, zum Beispiel die Mindestentfernung der Schule. Die zuständige Stelle berät Sie.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Halle (Saale): Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheide der Landkreise bzw. kreisfreien Städte kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Verfahrensablauf
- Sie beantragen bei Ihrem Landkreis oder der kreisfreien Stadt die Erstattung der Fahrkosten für Ihr Kind.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie eine Erstattung bekommen können.
- Sollte dies der Fall sein, bekommen Sie die Kosten der Schülerbeförderung erstattet.
Fristen
Wenn die Fahrkosten für das vergangene Schuljahr erstattet werden sollen, reichen Sie den Antrag bitte bis zum 30.09. eines jeden Jahres ein.
Hinweise für Halle (Saale): Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Die Einreichung der Anträge auf Schülerzeitkarte und besonderen Beförderungsdienst sollte bis zum 30. Mai für das nächste Schuljahr erfolgen, damit eine rechtzeitige Beförderung zu Schuljahresbeginn gewährleistet werden kann. Im Schuljahr erfolgt die Beantragung rechtzeitig vor Beförderungsbeginn.
Die Anträge auf Bezuschussung von Fahrtkosten sollten nicht vor Erreichen des Eigenanteils eingereicht werden und können bis maximal 30. September für das zurückliegende Schuljahr eingereicht werden.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
In folgenden Fällen besteht Anspruch auf eine Kostenentlastung (anteilige Rückerstattung der Fahrtkosten). In diesen Fällen ist ein Eigenanteil in Höhe von 100 EUR pro Schuljahr zu bezahlen:
- Besuch eines Gymnasiums, einer Gesamtschule, einer Gemeinschaftsschule oder einer Freien Waldorfschule ab der 11. Klasse oder
- Besuch einer Berufsfachschule, einer Fachschule, einer Fachoberschule oder eines Fachgymnasiums.
Hinweise für Halle (Saale): Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Bitte beachten Sie die detaillierten Hinweise zu den einzelnen Dienstleistungen der Schülerbeförderung auf den zugehörigen Antragsformularen (siehe Formulare und andere Dokumente).
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt am 19.10.2020
Stichwörter
Schülerbeförderung, Schulweg, Kostenerstattung, Schulbus, Fahrscheine