Betreuer bestellen
Beschreibung
Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Vertretung für einen Volljährigen, der aus Krankheits- oder Altersgründen seine Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen kann und deshalb auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen ist. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, einem hilfebedürftigen Erwachsenen einen Vertreter an die Seite zu stellen, der für ihn in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird als gesetzlicher Vertreter durch das Betreuungsgericht (Amtsgericht) bestellt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).
Unterstützung erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises oder auch bei den anerkannten Betreuungsvereinen.
Ansprechpartner
Amtsgericht Bernburg
Adresse
Postfachadresse
Postfach 11 54
06391 Bernburg
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 75 Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: k.A.
Linie:- Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Hinweiskarte
Mit der Hinweiskarte können sie darauf aufmerksam machen, dass Sie eine Vorsorgervollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung erstellt haben.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer für Sie vom Betreuungsgericht (Amtsgericht) als Betreuer eingesetzt werden soll. Damit können Sie vorher dafür Sorge tragen, dass das Gericht im Betreuungsfall nicht eine für Sie völlig fremde Person zum Betreuer bestellt.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer anderen Person die Berechtigung oder Befugnis an Ihrer Stelle zu handeln. Und zwar für den Fall, dass Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.Sie können bestimmen, welche Wünsche und Bedürfnisse Ihnen wichtig sind und wie Ihre persönlichen Angelegenheiten geregelt werden sollen.
Salzlandkreis - 34 Fachdienst Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
34 Fachdienst Gesundheit
06400 Bernburg (Saale)
Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 34 Fachdienst Gesundheit, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).
Öffnungszeiten
Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr Sozialpsychiatrischer Dienst Regionalstelle Staßfurt: Montag: 13:00-16:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1500(SG Sozialpsychiatrischer Dienst)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1732(SG Umwelthygiene und Infektionsschutz)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1539(SG Betreuungsbehörde)
Fax: +49 3471 684-551470
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1501(Fachdienstleitung/ SG Ärztliche Dienste)
E-Mail: gesundheit@kreis-slk.de
Internet
Formulare
Hinweiskarte
Mit der Hinweiskarte können sie darauf aufmerksam machen, dass Sie eine Vorsorgervollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung erstellt haben.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer für Sie vom Betreuungsgericht (Amtsgericht) als Betreuer eingesetzt werden soll. Damit können Sie vorher dafür Sorge tragen, dass das Gericht im Betreuungsfall nicht eine für Sie völlig fremde Person zum Betreuer bestellt.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer anderen Person die Berechtigung oder Befugnis an Ihrer Stelle zu handeln. Und zwar für den Fall, dass Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.Sie können bestimmen, welche Wünsche und Bedürfnisse Ihnen wichtig sind und wie Ihre persönlichen Angelegenheiten geregelt werden sollen.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Unterstützende Institutionen
Unterstützung erhalten Sie auch bei den anerkannten Betreuungsvereinen. Diese finden Sie über die Homepage der Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V..
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt