Betreuer bestellen

    Beschreibung

    Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Vertretung für einen Volljährigen, der aus Krankheits- oder Altersgründen seine Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen kann und deshalb auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen ist. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, einem hilfebedürftigen Erwachsenen einen Vertreter an die Seite zu stellen, der für ihn in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

    Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

    Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird als gesetzlicher Vertreter durch das Betreuungsgericht (Amtsgericht) bestellt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).

    Unterstützung erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises oder auch bei den anerkannten Betreuungsvereinen.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Bernburg

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 54

    06391 Bernburg

    Hausanschrift

    Liebknechtstraße 2

    06406 Bernburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 75  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: k.A.
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03471 377441

    Telefon Festnetz: 03471 3773

    E-Mail: ag-bbg@justiz.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Formulare

    Hinweiskarte

    Mit der Hinweiskarte können sie darauf aufmerksam machen, dass Sie eine Vorsorgervollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung erstellt haben.

    Betreuungsverfügung

    Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer für Sie vom Betreuungsgericht (Amtsgericht) als Betreuer eingesetzt werden soll. Damit können Sie vorher dafür Sorge tragen, dass das Gericht im Betreuungsfall nicht eine für Sie völlig fremde Person zum Betreuer bestellt.

    Vorsorgevollmacht

    Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer anderen Person die Berechtigung oder Befugnis an Ihrer Stelle zu handeln. Und zwar für den Fall, dass Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.Sie können bestimmen, welche Wünsche und Bedürfnisse Ihnen wichtig sind und wie Ihre persönlichen Angelegenheiten geregelt werden sollen.

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Salzlandkreis - 34 Fachdienst Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomas-Müntzer-Straße 41

    06406 Bernburg (Saale)

    Hausanschrift

    34 Fachdienst Gesundheit

    06400 Bernburg (Saale)

    Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 34 Fachdienst Gesundheit, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr Sozialpsychiatrischer Dienst Regionalstelle Staßfurt: Montag: 13:00-16:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1500(SG Sozialpsychiatrischer Dienst)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1732(SG Umwelthygiene und Infektionsschutz)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1539(SG Betreuungsbehörde)

    Fax: +49 3471 684-551470

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1501(Fachdienstleitung/ SG Ärztliche Dienste)

    E-Mail: gesundheit@kreis-slk.de

    Internet

    Formulare

    Hinweiskarte

    Mit der Hinweiskarte können sie darauf aufmerksam machen, dass Sie eine Vorsorgervollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung erstellt haben.

    Betreuungsverfügung

    Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer für Sie vom Betreuungsgericht (Amtsgericht) als Betreuer eingesetzt werden soll. Damit können Sie vorher dafür Sorge tragen, dass das Gericht im Betreuungsfall nicht eine für Sie völlig fremde Person zum Betreuer bestellt.

    Vorsorgevollmacht

    Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer anderen Person die Berechtigung oder Befugnis an Ihrer Stelle zu handeln. Und zwar für den Fall, dass Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.Sie können bestimmen, welche Wünsche und Bedürfnisse Ihnen wichtig sind und wie Ihre persönlichen Angelegenheiten geregelt werden sollen.

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unterstützende Institutionen

    Unterstützung erhalten Sie auch bei den anerkannten Betreuungsvereinen. Diese finden Sie über die Homepage der Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V..

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de