Betreuer bestellen

    Beschreibung

    Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Vertretung für einen Volljährigen, der aus Krankheits- oder Altersgründen seine Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen kann und deshalb auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen ist. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, einem hilfebedürftigen Erwachsenen einen Vertreter an die Seite zu stellen, der für ihn in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

    Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

    Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird als gesetzlicher Vertreter durch das Betreuungsgericht (Amtsgericht) bestellt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).

    Unterstützung erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises oder auch bei den anerkannten Betreuungsvereinen.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Merseburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Geusaer Straße 88

    06217 Merseburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 50  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Geusaer Straße
      Linie:
      • Bus: Buslinie A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 11 54

    06201 Merseburg

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03461 281185

    Telefon Festnetz: 03461 2810

    E-Mail: ag-mer@justiz.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Formulare

    Hinweiskarte

    Mit der Hinweiskarte können sie darauf aufmerksam machen, dass Sie eine Vorsorgervollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung erstellt haben.

    Betreuungsverfügung

    Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer für Sie vom Betreuungsgericht (Amtsgericht) als Betreuer eingesetzt werden soll. Damit können Sie vorher dafür Sorge tragen, dass das Gericht im Betreuungsfall nicht eine für Sie völlig fremde Person zum Betreuer bestellt.

    Vorsorgevollmacht

    Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer anderen Person die Berechtigung oder Befugnis an Ihrer Stelle zu handeln. Und zwar für den Fall, dass Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.Sie können bestimmen, welche Wünsche und Bedürfnisse Ihnen wichtig sind und wie Ihre persönlichen Angelegenheiten geregelt werden sollen.

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landkreis Saalekreis - Betreuungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Domstraße 4

    06217 Merseburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Merseburg, Altes Rathaus
      Linie:
      • Bus: Merseburg, Altes Rathaus
    • Haltestelle: Halle (Saale), Am Leipziger Turm
      Linie:
      • Straßenbahn: Halle (Saale), Am Leipziger Turm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Hansering 19

    06108 Halle (Saale)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Merseburg, Altes Rathaus
      Linie:
      • Bus: Merseburg, Altes Rathaus
    • Haltestelle: Halle (Saale), Am Leipziger Turm
      Linie:
      • Straßenbahn: Halle (Saale), Am Leipziger Turm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 15:30 Uhr Persönliche Beratungen sind ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Terminvereinbarungen sind jeweils dienstags in der Zeit 9:00-12:00 und 13:30-18:00 Uhr und donnerstags von 9:00-12:00 und 13:30-15:30 Uhr unter 03461 40 -1351 oder -1315 telefonisch möglich.

    Kontakt

    Fax: 03461 40-1352

    Telefon Festnetz: 03461 40-2716

    E-Mail: betreuungsbehoerde@saalekreis.de

    Formulare

    Hinweiskarte

    Mit der Hinweiskarte können sie darauf aufmerksam machen, dass Sie eine Vorsorgervollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung erstellt haben.

    Betreuungsverfügung

    Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer für Sie vom Betreuungsgericht (Amtsgericht) als Betreuer eingesetzt werden soll. Damit können Sie vorher dafür Sorge tragen, dass das Gericht im Betreuungsfall nicht eine für Sie völlig fremde Person zum Betreuer bestellt.

    Vorsorgevollmacht

    Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer anderen Person die Berechtigung oder Befugnis an Ihrer Stelle zu handeln. Und zwar für den Fall, dass Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.Sie können bestimmen, welche Wünsche und Bedürfnisse Ihnen wichtig sind und wie Ihre persönlichen Angelegenheiten geregelt werden sollen.

    Weitere Informationen

    Das EG in der Domstraße 4 in Merseburg ist barrierefrei zugänglich. Am Hansering 19 in Halle ist ein Aufzug vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unterstützende Institutionen

    Unterstützung erhalten Sie auch bei den anerkannten Betreuungsvereinen. Diese finden Sie über die Homepage der Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V..

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de