Betreuer bestellen

    Beschreibung

    Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Vertretung für einen Volljährigen, der aus Krankheits- oder Altersgründen seine Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen kann und deshalb auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen ist. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, einem hilfebedürftigen Erwachsenen einen Vertreter an die Seite zu stellen, der für ihn in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

    Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

    Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird als gesetzlicher Vertreter durch das Betreuungsgericht (Amtsgericht) bestellt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).

    Unterstützung erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises oder auch bei den anerkannten Betreuungsvereinen.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Halberstadt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 15 41

    38805 Halberstadt

    Hausanschrift

    Richard-Wagner-Str. 52

    38820 Halberstadt

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2


    Parkplatz: null
    Anzahl: 12
    Gebühren: nein

    Richard-Wagner-Straße

    Straßenbahn: Richard-Wagner-Straße

    Bus: Richard-Wagner-Straße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr (ebenso an Tagen vor Feiertagen, außer wenn Dienstag) Sprechzeiten innerhalb der Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03941 6700

    Fax: 03941 670272

    E-Mail: ag-hbs@justiz.sachsen-anhalt.de(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/aghbsdsgvo.)

    Formulare

    Betreuungsverfügung

    Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer für Sie vom Betreuungsgericht (Amtsgericht) als Betreuer eingesetzt werden soll. Damit können Sie vorher dafür Sorge tragen, dass das Gericht im Betreuungsfall nicht eine für Sie völlig fremde Person zum Betreuer bestellt.

    Hinweiskarte

    Mit der Hinweiskarte können sie darauf aufmerksam machen, dass Sie eine Vorsorgervollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung erstellt haben.

    Vorsorgevollmacht

    Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer anderen Person die Berechtigung oder Befugnis an Ihrer Stelle zu handeln. Und zwar für den Fall, dass Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.Sie können bestimmen, welche Wünsche und Bedürfnisse Ihnen wichtig sind und wie Ihre persönlichen Angelegenheiten geregelt werden sollen.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 28.12.2022 (von: Vormbrocke, Heinz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unterstützende Institutionen

    Unterstützung erhalten Sie auch bei den anerkannten Betreuungsvereinen. Diese finden Sie über die Homepage der Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V..

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 08.11.2023 (von: Nickl, Anne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)