Betreuer bestellen

    Beschreibung

    Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Vertretung für einen Volljährigen, der aus Krankheits- oder Altersgründen seine Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen kann und deshalb auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen ist. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, einem hilfebedürftigen Erwachsenen einen Vertreter an die Seite zu stellen, der für ihn in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

    Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

    Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird als gesetzlicher Vertreter durch das Betreuungsgericht (Amtsgericht) bestellt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).

    Unterstützung erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises oder auch bei den anerkannten Betreuungsvereinen.

    Ansprechpartner

    Altmarkkreis Salzwedel - Betreuungsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 6

    29410 Salzwedel

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hinter dem Gebäude sind ausreichend Parkplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Salzwedel
      Linien:
      • Regionalbahn: ZOB Salzwedel
      • Bus: ZOB Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Fr. geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03901 840-7701

    E-Mail: Anja.Mueller@Altmarkkreis-Salzwedel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Hinweiskarte

    Mit der Hinweiskarte können sie darauf aufmerksam machen, dass Sie eine Vorsorgervollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung erstellt haben.

    Betreuungsverfügung

    Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer für Sie vom Betreuungsgericht (Amtsgericht) als Betreuer eingesetzt werden soll. Damit können Sie vorher dafür Sorge tragen, dass das Gericht im Betreuungsfall nicht eine für Sie völlig fremde Person zum Betreuer bestellt.

    Vorsorgevollmacht

    Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer anderen Person die Berechtigung oder Befugnis an Ihrer Stelle zu handeln. Und zwar für den Fall, dass Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.Sie können bestimmen, welche Wünsche und Bedürfnisse Ihnen wichtig sind und wie Ihre persönlichen Angelegenheiten geregelt werden sollen.

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amtsgericht Gardelegen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 13 52

    39633 Gardelegen

    Postfachadresse

    Postfach 13 53

    39633 Gardelegen

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße (Gardelegen) 29

    39638 Gardelegen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Gardelegen
      Linie:
      • Bus: Magdeburg-Gardelegen, Salzwedel-Gardelegen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03907 7000

    Fax: 03907 710145

    E-Mail: ag-ga@justiz.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Formulare

    Hinweiskarte

    Mit der Hinweiskarte können sie darauf aufmerksam machen, dass Sie eine Vorsorgervollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung erstellt haben.

    Betreuungsverfügung

    Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer für Sie vom Betreuungsgericht (Amtsgericht) als Betreuer eingesetzt werden soll. Damit können Sie vorher dafür Sorge tragen, dass das Gericht im Betreuungsfall nicht eine für Sie völlig fremde Person zum Betreuer bestellt.

    Vorsorgevollmacht

    Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer anderen Person die Berechtigung oder Befugnis an Ihrer Stelle zu handeln. Und zwar für den Fall, dass Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.Sie können bestimmen, welche Wünsche und Bedürfnisse Ihnen wichtig sind und wie Ihre persönlichen Angelegenheiten geregelt werden sollen.

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unterstützende Institutionen

    Unterstützung erhalten Sie auch bei den anerkannten Betreuungsvereinen. Diese finden Sie über die Homepage der Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V..

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de