Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kindertagesbetreuung anmelden

    Sie wollen ihr Kind in einer Tageseinrichtung anmelden? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen. 

    Beschreibung

    Die Kindertagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung, wie einer Krippe, dem Kindergarten oder einem Hort.  

    Kindertageseinrichtungen haben folgende Aufgaben: 

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 

    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie. 

    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. 

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. 

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren: 

    • Alter 

    • Entwicklungsstand 

    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten 

    • Lebenssituation 

    • Interessen und Bedürfnisse 

    • ethnische Herkunft. 

    Sie schließen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag legen Sie den Umfang der Betreuung fest. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese müssen freie Plätze nachweisen. 

    Ansprechpartner

    Stadt Kemberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 5

    06901 Kemberg

    Parkplatz: Burgstraße/Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Mauerstraße
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Kemberg, Burgstraße

    Bus: Rufbus


    Kemberg, Schule

    Bus: 343, 344, 345

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag nach Vereinbarung Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr Freitag nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 034921 71-120

    Telefon Festnetz: 034921 71-0

    E-Mail: info@stadt-kemberg.de

    Weitere Informationen

    Rollstuhlrampe auf der Rückseite des Verwaltungsamtes

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2008 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Prävention, Beratung und Aufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3491 806-2300

    Fax: +49 3491 806-2290

    E-Mail: jugendamt@landkreis-wittenberg.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2014 (von: Webservice, Landkreis Wittenberg)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Thiele, Claudia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Stadt Kemberg - Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 5

    06901 Kemberg

    Parkplatz: Burgstraße/Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Mauerstraße
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Kemberg, Burgstraße

    Bus: Rufbus


    Kemberg, Schule

    Bus: 343, 344, 345

    Öffnungszeiten

    Montag nach Vereinbarung Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr Freitag nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@stadt-kemberg.de

    Telefon Festnetz: 034921 71-103

    Fax: 034921 71-2530

    Fax: 034921 71-2529

    Telefon Festnetz: 034921 71-222

    Telefon Festnetz: 034921 71-205

    Weitere Informationen

    Rollstuhlrampe auf der Rückseite des Verwaltungsamtes

    Version

    Technisch erstellt am 04.10.2011 (von: Marlen Brandstäter)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Marlen Brandstäter)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Voraussetzungen

    • Kinder bis zum 3. Geburtstag: Ihr Kind darf in eine Krippe gehen.  

    • Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt: Ihr Kind darf in einen Kindergarten gehen. 

    • Ab Schuleintritt bis zum 14. Geburtstag: Ihr Kind darf einen Hort besuchen. 

    • Der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes ist in Sachsen-Anhalt. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren und Ihre Wünsche, zum Beispiel den Betreuungsumfang oder Ort der Betreuung, anmelden.

    Der persönliche Kontakt oder das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist daneben auch sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung oder vor Abschluss des Betreuungsvertrages ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an. 

    Kosten

    Die Kosten hängen von der Einrichtung oder Einrichtungsart und dem Alter Ihres Kindes und vom gewählten Betreuungsumfang ab.  

    • Ihre Familie erhält für mindestens 2 Kinder Kindergeld.

    • Sie zahlen für das älteste Kind, das eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besucht Betreuungskosten.  

    • Sie zahlen für jedes Schulkind, das einen Hort besucht. 

    Sie müssen als Erziehungsberechtigte die Verpflegungskosten zahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Sachsen-Anhalt haben die Kinder ab der Geburt einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.  

    Der Rechtsanspruch wird erfüllt, in dem der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Anspruchsberechtigten oder den Eltern einen freien Platz in zumutbarer Entfernung nachweist.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 14.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Kitaplatz, Kiga, KITA, Kindergarten, Kinderbetreuung, Krippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)