Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kindertagesbetreuung anmelden

    Sie wollen ihr Kind in einer Tageseinrichtung anmelden? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen. 

    Beschreibung

    Die Kindertagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung, wie einer Krippe, dem Kindergarten oder einem Hort.  

    Kindertageseinrichtungen haben folgende Aufgaben: 

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 

    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie. 

    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. 

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. 

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren: 

    • Alter 

    • Entwicklungsstand 

    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten 

    • Lebenssituation 

    • Interessen und Bedürfnisse 

    • ethnische Herkunft. 

    Sie schließen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag legen Sie den Umfang der Betreuung fest. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese müssen freie Plätze nachweisen. 

    Ansprechpartner

    Landkreis Mansfeld-Südharz - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22

    06526 Sangerhausen

    Parkplatz: Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Behindertenparkplatz: vorhanden im Hof der Kreisverwaltung Eisleben
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Busbahnhof Klosterplatz, Eisleben

    Bus: Busbahnhof Klosterplatz, Eisleben


    Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:

    Bus: Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lindenallee 56

    06295 Eisleben

    Parkplatz: Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Behindertenparkplatz: vorhanden im Hof der Kreisverwaltung Eisleben
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Busbahnhof Klosterplatz, Eisleben

    Bus: Busbahnhof Klosterplatz, Eisleben


    Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:

    Bus: Busbahnhof Kosterplatz: Bushaltestelle Markt:

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: jugendamt@lkmsh.de

    Telefon Festnetz: +49 3464 535-3401

    Fax: +49 3464 535-3490

    Formulare

    Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis für Kita-Einrichtungen
    Änderungsantrag zum Personaleinsatz in Kitas
    Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen
    Antrag auf Änderung für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung/Tagespflegestelle/Kita im Landkreis Mansfeld-Südharz_Februar 2019
    Antrag auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung bzw. in einem Hort im Landkreis Mansfeld-Südharz - Februar 2019
    Antrag Übernahme Kosten Kinderbetreuung

    Version

    Technisch erstellt am 02.07.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 07.08.2023 (von: Webservice, Landkreis Mansfeld-Südharz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Stadt Allstedt - Allgemeine Verwaltung, Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Forststraße 9

    06542 Allstedt

    Behindertenparkplatz: Breite Straße
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Breite Straße
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein

    Markt

    Bus: k.A.

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09.00-12.00 und 13.00-18.00 Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00-12.00 und 13.00-17.00 Freitag: 09.00-12.00

    Kontakt

    E-Mail: hauptamt@allstedt.info

    Telefon Festnetz: 034652 864-17

    Fax: 034652 864-14

    Weitere Informationen

    Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2011 (von: Marlen Brandstäter)

    Technisch geändert am 06.09.2012 (von: Andrea Kögel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Voraussetzungen

    • Kinder bis zum 3. Geburtstag: Ihr Kind darf in eine Krippe gehen.  

    • Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt: Ihr Kind darf in einen Kindergarten gehen. 

    • Ab Schuleintritt bis zum 14. Geburtstag: Ihr Kind darf einen Hort besuchen. 

    • Der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes ist in Sachsen-Anhalt. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren und Ihre Wünsche, zum Beispiel den Betreuungsumfang oder Ort der Betreuung, anmelden.

    Der persönliche Kontakt oder das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist daneben auch sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung oder vor Abschluss des Betreuungsvertrages ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an. 

    Kosten

    Die Kosten hängen von der Einrichtung oder Einrichtungsart und dem Alter Ihres Kindes und vom gewählten Betreuungsumfang ab.  

    • Ihre Familie erhält für mindestens 2 Kinder Kindergeld.

    • Sie zahlen für das älteste Kind, das eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besucht Betreuungskosten.  

    • Sie zahlen für jedes Schulkind, das einen Hort besucht. 

    Sie müssen als Erziehungsberechtigte die Verpflegungskosten zahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Sachsen-Anhalt haben die Kinder ab der Geburt einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.  

    Der Rechtsanspruch wird erfüllt, in dem der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Anspruchsberechtigten oder den Eltern einen freien Platz in zumutbarer Entfernung nachweist.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 14.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Kitaplatz, Kiga, KITA, Kindergarten, Kinderbetreuung, Krippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)