Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kindertagesbetreuung anmelden

    Sie wollen ihr Kind in einer Tageseinrichtung anmelden? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen. 

    Beschreibung

    Die Kindertagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung, wie einer Krippe, dem Kindergarten oder einem Hort.  

    Kindertageseinrichtungen haben folgende Aufgaben: 

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 

    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie. 

    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. 

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. 

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren: 

    • Alter 

    • Entwicklungsstand 

    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten 

    • Lebenssituation 

    • Interessen und Bedürfnisse 

    • ethnische Herkunft. 

    Sie schließen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag legen Sie den Umfang der Betreuung fest. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese müssen freie Plätze nachweisen. 

    Ansprechpartner

    Hort Heine-Schule

    Adresse

    Hausanschrift

    Helsunger Straße 34

    38889 Blankenburg (Harz)

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 16.07.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Hort Luther-Schule

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzogstraße 3

    38889 Blankenburg (Harz)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03944 367715

    Weitere Informationen

    Träger:
    VGem Blankenburg (Harz)
    Stadt Blankenburg
    Harzstraße 3
    38889 Blankenburg

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 16.07.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Hort Regenstein-Schule

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Zerbst-Straße 29

    38889 Blankenburg (Harz)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03944 367803

    Weitere Informationen

    Träger:
    VGem Blankenburg (Harz)
    Stadt Blankenburg
    Harzstraße 3
    38889 Blankenburg

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 16.07.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Kita

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1234

    38883 Blankenburg (Harz)

    Hausanschrift

    Harzstraße (Blankenburg) 3

    38889 Blankenburg (Harz)

    Das Bürgerbüro und das Standesamt sind barrierefrei erreichbar.
    Bitte nutzen Sie dazu den Hintereingang.

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03944 943-411

    E-Mail: kita@blankenburg.de

    Formulare

    Blankenburg(Harz) - Bedarfsvoranmeldung Kindertagesstätte
    Blankenburg(Harz) - Betreuung des Kindes außerhalb des gewöhnlichen Aufenthaltortes

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2022

    Technisch geändert am 08.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Voraussetzungen

    • Kinder bis zum 3. Geburtstag: Ihr Kind darf in eine Krippe gehen.  

    • Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt: Ihr Kind darf in einen Kindergarten gehen. 

    • Ab Schuleintritt bis zum 14. Geburtstag: Ihr Kind darf einen Hort besuchen. 

    • Der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes ist in Sachsen-Anhalt. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren und Ihre Wünsche, zum Beispiel den Betreuungsumfang oder Ort der Betreuung, anmelden.

    Der persönliche Kontakt oder das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist daneben auch sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung oder vor Abschluss des Betreuungsvertrages ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an. 

    Kosten

    Die Kosten hängen von der Einrichtung oder Einrichtungsart und dem Alter Ihres Kindes und vom gewählten Betreuungsumfang ab.  

    • Ihre Familie erhält für mindestens 2 Kinder Kindergeld.

    • Sie zahlen für das älteste Kind, das eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besucht Betreuungskosten.  

    • Sie zahlen für jedes Schulkind, das einen Hort besucht. 

    Sie müssen als Erziehungsberechtigte die Verpflegungskosten zahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Sachsen-Anhalt haben die Kinder ab der Geburt einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.  

    Der Rechtsanspruch wird erfüllt, in dem der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Anspruchsberechtigten oder den Eltern einen freien Platz in zumutbarer Entfernung nachweist.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 14.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kindergarten, Krippe, Kiga, Kitaplatz, KITA, Kinderbetreuung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020