Kindertagesbetreuung anmelden
Sie wollen ihr Kind in einer Tageseinrichtung anmelden? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Beschreibung
Die Kindertagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung, wie einer Krippe, dem Kindergarten oder einem Hort.
Kindertageseinrichtungen haben folgende Aufgaben:
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Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
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Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
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Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
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Alter
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Entwicklungsstand
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sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
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Lebenssituation
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Interessen und Bedürfnisse
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ethnische Herkunft.
Sie schließen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag legen Sie den Umfang der Betreuung fest.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese müssen freie Plätze nachweisen.
Ansprechpartner
Kindertagesstätte "Storchennest" Wormsdorf
Aktuelles
Träger: Kita "Storchennest" Wormsdorf e.V.
Beschreibung
Storchennest“ – ein Kindergarten stellt sich vor!
Das Lebensmotto der Störche haben wir uns zu Eigen gemacht: Pass dich an und überlebe und wir hatten Erfolg! Zum 31.12.2005 drohte unserer Einrichtung in Wormsdorf die Schließung. Aus Kostengründen und aus personalorganisatorischen Gründen wollte die damalige Trägerkommune Eilsleben den Kindergarten nicht weiter betreiben. Was nun? Wohin mit unseren Kindern? Welche Folgen hätte das für unsere Gemeinde? Guter Rat war teuer! Fakt war: Die Eltern waren mit der Schließung nicht einverstanden. Eine Aufsplittung der Kindergruppe kam nicht in Frage, denn auch keine andere Einrichtung in der Verwaltungsgemeinschaft wäre in der Lage gewesen, 16 Kinder gesamt aufzunehmen. Eine Verbannung der Kinder aus dem Ortsbild wäre auch für die Kinder unzumutbar gewesen. Da hatte der Bürgermeister Bernd Wipper eine Idee: Wir gründen einen Verein, um die Trägerschaft zu sichern. Was für ein Vorhaben – was für ein Risiko! Doch die Eltern fanden die Idee gut und gründeten am 21.07.2005 den gemeinnützigen Verein „Kita Storchennest“e.V.! Das war die Rettung für unsere Einrichtung. Die Arbeit konnte beginnen! Viele Anträge mussten gestellt werden, es wurde gerechnet und es wurde beraten. Viel Zeit und Mühe musste aufgebracht werden, etliche Begehungen absolviert werden, um die Betriebserlaubnis, die Gemeinnützigkeit und die freie Trägerschaft zugesprochen zu bekommen. Doch wir haben es geschafft. Eine große Anerkennung unserer Arbeit wurde uns zum Teil bestätigt, als uns, noch vor Ablauf eines Arbeitsjahres die unbefristete Betriebserlaubnis vom Landesjugendamt in Halle zugesprochen wurde. Dank der großartigen und großzügigen Unterstützung unserer Vereinsmitglieder, unserer Bürger, anderer Vereine, Firmen, Betrieben, großer Handelsunternehmen und der Gemeinde Drackenstedt in Form von wichtigen Informationen, Geld- und Sachspenden oder aber auch in Form von Muskelkraft bei Arbeitseinsätzen, hat unser Vorhaben, den Kindergarten in Vereinsträgerschaft zu bringen und zu betreiben enorm angeschoben, unterstützt und positiv beeinflusst. Unser Verein zählt inzwischen 26 Mitglieder. Die Vereinsvorsitzende Nadine Sengewald und die „Buchhalterin“ Ute Thor möchten die Gelegenheit nutzen und sich im Namen des Vereins, der Kinder und der Erzieher ganz herzlich für die geleistete Arbeit, Unterstützung und für das Vertrauen, welches unserem Projekt entgegen gebracht wird, zu bedanken. Seit unserer Gründungsversammlung hat sich vieles getan und verändert. Die Räumlichkeiten – von der Gemeinde mietfrei zur Verfügung gestellt – wurden renoviert, in Anlehnung an die Wünsche der Kinder umgestaltet und zum Teil neu eingerichtet. Neuer Fußboden wurde verlegt, eine neue Küche wurde gestellt und viele andere Aktionen mehr. Auch die Öffnungszeiten haben wir verändert. Der Kindergarten hat nun täglich von 7.00 – 17.00 Uhr geöffnet. Bei uns finden sie eine altersübergreifende Gruppe von 2 – 6 Jahren. Durch die Vereinsträgerschaft haben die Vereinsmitglieder und der Vorstand einen direkten Einfluss auf die Arbeit im Kindergarten. Das heißt: positive und negative Kritik, Anschaffungen und geplante Vorhaben müssen nicht mehr über dritte abgesegnet werden. Unsere Erzieherinnen Sandra Niehage, Ilsedore Schulz und Daniela Heider-Wirrmann arbeiten nach dem Bildungsprogramm für Kindertagesstätten in Sachsen-Anhalt: „Bildung: elementar – von Anfang an“. Eine altersübergreifende Betreuung und Beschäftigung sind unseren Erzieherinnen genau so wichtig wie eine gezielte Schulvorbereitung. Einmal in der Woche kommt „Tante Katrin“, eine Mitarbeiterin der Musikschule des Bördekreises und praktiziert musikalische Früherziehung. Unsere Erzieherin D. Heider Wirrmann ist gleichzeitig auch Dozentin für Kindergartenenglisch, was unseren Kindern in ihrem Tagesablauf natürlich zu gute kommt. So bringt sie unseren Kindern schon einmal die wichtigste Fremdsprache nahe, indem sie sie gekonnt in den Kita-Alltag integriert. Über das Kitajahr 2006 wurden zahlreiche Feste und Projekte vorbereitet und durchgeführt. So feierten wir Fasching, Kindertag, Herbstfest und entließen mit einem schönen Sommerfest unsere Schulkinder in die Schule. Auch bereiteten die Kinder einen Oma-Opa-Tag vor und zeigten den geladenen Frauen in der Begegnungsstätte Wormsdorf zum Frauentag ein kleines Programm. Der krönende Abschluss unseres Kitajahres als „Storchennest“ war unsere Weihnachtsfeier. Einmal in der Woche wird im Kindergarten das „Partyfrühstück“ zelebriert, bei dem die Kinder ihr Frühstück selbst zusammenstellen und zubereiten. Auch durften sie sich in diesem Jahr über neue Schlafmatten freuen, welche viel handlicher und praktischer sind, als die alten Klappliegen. Natürlich gilt es auch Belehrungen einzuhalten und umzusetzen, Vorschriften und Gesetze zu achten, dessen tägliche Einhaltung uns verpflichtet. Die wirtschaftliche Grundlage des Vereins bildet die Kombination aus Zuschüssen von Land und Gemeinde und der Elternbeiträge. Unsere Beiträge liegen bei 70 Euro halbtags und 90 Euro ganztags. Für das Jahr 2007 sind große Vorhaben geplant. Unser Spielgarten soll umgestaltet werden und das wichtigste Vorhaben ist die Eingliederung eines Hortes in unserer Einrichtung. Die Räumlichkeiten bieten hierzu den nötigen Platz und auch von Seiten der Gemeinde und der Ämter gab es bereits positive Signale. Somit wäre nicht nur eine familiennahe Kindergartenbetreuung gesichert, sondern auch ein ortsnaher und unkomplizierter Hortnachmittag und die damit verbundene Ferienbetreuung für unsere Schulkinder der Grundschule. So konnten wir nun also schon nach einem Arbeitsjahr eine gute Bilanz sichern. Von großem Vorteil für die Kinder, die Eltern und den Kindergartenbetrieb ist die Tatsache, das wir keine ferienbedingten und betriebsbedingten Schließzeiten haben und somit in der Lage sind, in Ferienzeiten auch „Feriengastkinder“ bei uns aufzunehmen. Wer dieses Angebot für sich und seine Kinder in Anspruch nehmen möchte, meldet sich bitte unter der Tel-Nr. 039409-21010 bei Frau Niehage. Unsere Eltern sind froh, dass es unseren Kindergarten noch gibt und das auch die Hortbetreuung geplant ist. Denn hätten wir unser Vorhaben nicht in Tat umsetzen können, hätten die Eltern und unsere kleinen „Störche“ weitere Wege, unnötige Kosten und eine Trennung der Gruppe in Kauf nehmen müssen. Daher sind wir froh und dankbar, das unser Kindergarten so gut „läuft“ und das unsere Arbeit so unterstützt wird. Nadine Sengewald
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
täglich von 7.00 – 17.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039409 21010
Waldkindergarten Marienborn
Aktuelles
Träger: Verbandsgemeinde Obere Aller
Beschreibung
Der Waldkindergarten, in Trägerschaft der Gemeinde Marienborn, betreut derzeit 45 Mädchen und Jungen im Alter von vornehmlich ein bis 12 Jahren. Die vom Landesjugendamt genehmigte Höchstgrenze liegt bei 47 Kindern, allerdings wurde dabei die Platzanzahl für die ein- bis unter zweijährigen Kinder auf insgesamt drei Plätze beschränkt.
Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung ermöglicht sowohl eine Ganztags- als auch eine so genannte Halbtagsbetreuung. Die Ganztagsbetreuung gilt für die Zeiten von 06.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Die Halbtagsbetreuung gilt für die Zeiten von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, wobei der Träger der Einrichtung auf Antrag und im begründeten Einzelfall Ausnahmen zulassen kann.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 039400 2256
Fax: 039400 2256
Evangelische Kita Kleine Strolche Wackersleben
Aktuelles
Träger: Zweckverband im Ev. Kirchenkreis Egeln
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 039401 51355
Verbandsgemeinde Obere Aller - Kindertagesstätten, Grundschulen, Soziales, Jugendarbeit
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Eilsleben, Bahnhof
Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig
Eilsleben, Siegersleber Str.
Bus: 2, 8, 13
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Eilsleben, Bahnhof
Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig
Eilsleben, Siegersleber Str.
Bus: 2, 8, 13
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nur nach Vereinbarung Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: nur nach Vereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Voraussetzungen
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Kinder bis zum 3. Geburtstag: Ihr Kind darf in eine Krippe gehen.
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Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt: Ihr Kind darf in einen Kindergarten gehen.
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Ab Schuleintritt bis zum 14. Geburtstag: Ihr Kind darf einen Hort besuchen.
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Der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes ist in Sachsen-Anhalt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren und Ihre Wünsche, zum Beispiel den Betreuungsumfang oder Ort der Betreuung, anmelden.
Der persönliche Kontakt oder das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist daneben auch sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung oder vor Abschluss des Betreuungsvertrages ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Kosten
Die Kosten hängen von der Einrichtung oder Einrichtungsart und dem Alter Ihres Kindes und vom gewählten Betreuungsumfang ab.
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Ihre Familie erhält für mindestens 2 Kinder Kindergeld.
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Sie zahlen für das älteste Kind, das eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besucht Betreuungskosten.
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Sie zahlen für jedes Schulkind, das einen Hort besucht.
Sie müssen als Erziehungsberechtigte die Verpflegungskosten zahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
In Sachsen-Anhalt haben die Kinder ab der Geburt einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.
Der Rechtsanspruch wird erfüllt, in dem der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Anspruchsberechtigten oder den Eltern einen freien Platz in zumutbarer Entfernung nachweist.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 14.06.2024
Stichwörter
Kitaplatz, Kiga, KITA, Kindergarten, Kinderbetreuung, Krippe