Kindertagesbetreuung anmelden
Sie wollen ihr Kind in einer Tageseinrichtung anmelden? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Beschreibung
Die Kindertagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung, wie einer Krippe, dem Kindergarten oder einem Hort.
Kindertageseinrichtungen haben folgende Aufgaben:
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Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
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Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
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Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
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Alter
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Entwicklungsstand
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sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
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Lebenssituation
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Interessen und Bedürfnisse
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ethnische Herkunft.
Sie schließen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag legen Sie den Umfang der Betreuung fest.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese müssen freie Plätze nachweisen.
Ansprechpartner
Integrative Kindertagesstätte "Lebensfreude" Aken (Elbe)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 06.00 Uhr bis 17.00 Uhr (bei Bedarf und Absprache bis 18.00 Uhr)
Kontakt
Telefon Festnetz: 034909 82155
Fax: 034909 82155
Kindertagesstätte "Bummi" Aken (Elbe)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 06.00 Uhr bis 17.00 Uhr (bei Bedarf und Absprache bis 18.00 Uhr)
Kontakt
Telefon Festnetz: 034909 82981
Fax: 034909 82981
Kindertagesstätte "Borstel" Aken (Elbe)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 06.00 Uhr bis 17.00 Uhr (bei Bedarf und Absprache bis 18.00 Uhr) Schließzeiten werden vorab rechtzeitig bekanntgegeben.
Kontakt
Telefon Festnetz: 034909 82186
Stadt Aken (Elbe) - 40 - Bildung, Soziales, Integration
Adresse
Postanschrift
Markt 11
06385 Aken (Elbe)
(nur Postanschrift)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12.00 und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 034909 80-429
Fax: 034909 80-412
Kindertagesstätte "Pittiplatsch" Aken (Elbe)
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 06.00 Uhr bis 17.00 Uhr (bei Bedarf und Absprache bis 18.00 Uhr) Schließtage werden vorab rechtzeitig bekanntgegeben.
Kontakt
Telefon Festnetz: 034909 82907
Voraussetzungen
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Kinder bis zum 3. Geburtstag: Ihr Kind darf in eine Krippe gehen.
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Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt: Ihr Kind darf in einen Kindergarten gehen.
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Ab Schuleintritt bis zum 14. Geburtstag: Ihr Kind darf einen Hort besuchen.
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Der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes ist in Sachsen-Anhalt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren und Ihre Wünsche, zum Beispiel den Betreuungsumfang oder Ort der Betreuung, anmelden.
Der persönliche Kontakt oder das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist daneben auch sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung oder vor Abschluss des Betreuungsvertrages ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Kosten
Die Kosten hängen von der Einrichtung oder Einrichtungsart und dem Alter Ihres Kindes und vom gewählten Betreuungsumfang ab.
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Ihre Familie erhält für mindestens 2 Kinder Kindergeld.
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Sie zahlen für das älteste Kind, das eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besucht Betreuungskosten.
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Sie zahlen für jedes Schulkind, das einen Hort besucht.
Sie müssen als Erziehungsberechtigte die Verpflegungskosten zahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
In Sachsen-Anhalt haben die Kinder ab der Geburt einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.
Der Rechtsanspruch wird erfüllt, in dem der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Anspruchsberechtigten oder den Eltern einen freien Platz in zumutbarer Entfernung nachweist.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 14.06.2024
Stichwörter
Kitaplatz, Kiga, KITA, Kindergarten, Kinderbetreuung, Krippe