Vormundschaft Anordnung

    Vormundschaft beantragen

    Beschreibung

    Ein Minderjähriger (unter 18 Jahren) erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern nicht berechtigt sind, den Minderjährigen in Angelegenheiten der Person oder des Vermögens zu vertreten. Das ist der Fall, wenn den Eltern die Personen- oder Vermögenssorge ganz oder teilweise entzogen wurde.
    Ein Minderjähriger erhält auch dann einen Vormund, wenn sein Familienstand nicht zu ermitteln ist.
    In der Regel wählt das Vormundschaftsgericht nach Anhörung des zuständigen Jugendamtes den Vormund aus.
    Zunächst sollen Personen in Betracht kommen, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer wirtschaftlichen Lage und sonstigen Umständen geeignet und in der Lage sind, die Vormundschaft zu übernehmen.

     

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Beschreibung

    Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote. Das Jungendamt berät Kinder, die Probleme in ihren Familien haben. Jugendliche und junge Volljährige, die mit ihren Eltern nicht mehr reden können, finden Hilfe und Unterstützung beim Jugendamt und seinen Einrichtungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönburger Straße 41

    06618 Naumburg (Saale)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
      Linie:
      • Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Schönburger Straße 41

    06618 Naumburg (Saale)

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03445 73-1336

    Telefon Festnetz: 03445 73-1311

    E-Mail: jugendamt@blk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English